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![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!Arnstadt: Abfilmen der Antifademo war rechtswidrigbr>Eintragsdatum: 2007-10-04 — Quelle: AGST Dass die Thüringer Polizei in Rechtsbeugung so versiert ist, wie ihre Schlägereinheit BFE im Menschen zusammenschlagen, ist hinlänglich bekannt und Alltag für organisierte Antifaschist_innen. Leider alles andere als alltäglich ist, dass sich die Betroffenen gerichtlich zur Wehr setzen. Die Ohrfreige für die Polizei, die sie nun für das unrechtmäßige Abfilmen einer antifaschistischen Demo in Arnstadt bekam, könnte Signalwirkung für kommende rechtswidrige Aufzeichnungen durch die Cops haben. Am 5. November 2005 fand nach dem antifaschistischen/ antirassistischen Ratschlag (LRA berichtete) eine angemeldete Demonstration in Arnstadt statt. Die Demonstration wurde rechtswidrig durch die Polizei abgefilmt.Der damalige Versammlungsleiter ermahnte die Polizei noch während der Demonstration, ohne Erfolg. Im Nachhinein klagte der Antifaschist gegen den Freistaat Thüringen und gewann. Das Verwaltungsgericht legte der Polizeiführung, allen voran Einsatzleiter Thomas Ziegler, nahe eine Erklärung abzugeben und die Rechtsbeugung einzugestehen, da die Maßnahme eindeutig nicht durch das Gesetz gedeckt sei. Gesagt, getan. Kurz darauf erklärte die Polizeiführung: "Nach der gerichtlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage stellt der Beklagte fest, dass die Bild- und Tonaufzeichnung im Zusammenhang mit der Versammlung am 5.11.2005 in Arnstadt rechtlich unzulässig gewesen ist." Eine öffentliche Verhandlung und Entblößung konnte man somit umgehen. Trotzdem könnte die Ohrfeige für das rechtswidrige Verhalten Signalwirkung haben und das zukünftige polizeiliche Agieren in Arnstadt und Thüringen positiv beeinflussen. Weitere Infos könnt ihr einem TA-Artikel entnehmen: 04.10.07 - TA
Polizei vor Gericht unterlegen
Fastzwei Jahre nach dem Mahngang anlässlich des Antifaschistischen Ratschlags der LAG Antifaschismus/ Antirassismus am 5. November 2005 in Arnstadt musste die Thüringer Polizei vor dem Verwaltungsgericht Weimar ihr damaliges rechtswidriges Handeln einräumen (4 K 1553/05 We). Darüber informiert Steffen Dittes von der Linkspartei. ARNSTADT. Wie der Stadtratsfraktionschef und damalige Versammlungsleiter in einer Mitteilung wissen ließ, hatte er im Anschluss an den Mahngang Klage gegen den Freistaat Thüringen eingereicht, "um feststellen zu lassen, dass das Filmen der gehaltenen Redebeiträge rechtswidrig gewesen sei und unzulässig in die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer eingriff". In gerichtlichen Stellungnahmen hätten das Polizeiverwaltungsamt und der verantwortliche Leiter der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau, Thomas Ziegler, die Maßnahme noch lange Zeit gerechtfertigt, so Dittes weiter. Im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht in Weimar sei den Vertretern der Polizei "sehr deutlich die Rechtslage vorgeführt" worden. Das Verwaltungsgericht regte dringend der beklagten Polizei die Abgabe einer Erklärung nahe, um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden. Die Maßnahme sei eindeutig nicht durch Gesetze oder die Rechtssprechung gedeckt gewesen, habe es seitens der Richter geheißen. Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, gaben die Beklagten daraufhin folgende Erklärung ab: "Nach der gerichtlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage stellt der Beklagte fest, dass die Bild- und Tonaufzeichnung im Zusammenhang mit der Versammlung am 5.11.2005 in Arnstadt rechtlich unzulässig gewesen ist." Dittes kommentiert in seinem Schreiben an diese Zeitung dieses Ergebnis als einen Erfolg für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. "Es ist die Erfahrung, dass die Polizei immer wieder bestehende Schutzgrenzen, die das Versammlungsgesetz und das Grundgesetz der Polizei auferlegt, missachtet", so der Linke-Politiker. Der Ausgang des Verfahrens zeige, "dass man auch Erfolg haben kann, wenn man sich gegen rechtswidriges Verhalten der Polizei wehrt." Dittes hofft nach eigenen Angaben nun, dass die Erörterung der Rechtslage vor dem Gericht Auswirkungen auf das polizeiliche Agieren in Thüringen in der Zukunft haben wird. |
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