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Schmalkalden-Meiningen: Ermittlungen gegen Sandra Knieling

Eintragsdatum: 2016-04-15Quelle: Antifa Suhl/Zella-Mehlis

Gegen die Neonazi-Aktivistin aus Schmalkalden, Sandra Knieling, ermittelte die Staatsanwaltschaft Meiningen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Schlussendlich wurde Knieling verurteilt zu einer Geldstrafe von 700 Euro, wobei sie sich an einer Art von Widerspruch versuchte.

Nicht die hellste Leuchte...

Die in Schmalkalden wohnhafte Sandra Knieling war bereits in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen aufgefallen. Ihr größter Skandal war wohl bisher ein Hungerstreik, den sie so lange durchhalten wollte, bis sie und ihre Tochter genau so viel Geld bekommen würden, wie Flüchtlinge das vermeintlich in Deutschland bekämen. Zum Zeitpunkt ihres „Streiks“ sorgte sie mit ihrer Aktion überregional für einige Schlagzeilen. Vielleicht auch etwas überrascht über die plötzliche Aufmerksamkeit hatte Knieling wohl auch nicht so ganz auf dem Schirm, dass sie zum damaligen Zeitpunkt ein Facebook-Profilbild hatte, auf welchem sie eine Kette mit einem Hakenkreuz trug. Durch eine Anzeige kamen die Ermittlungen ins Rollen und Knieling wurde nun, ein knappes dreiviertel Jahr später, vom Amtsgericht Meiningen verurteilt. Den Strafbefehl könnt ihr auf dem Foto durchlesen, da auch bei strafrechtlichen Angelegenheiten Knieling eher mitteilungsbedürftig ist. Besonders amüsant, neben der sichtlichen Naivität oder gar Dummheit von Knieling, ist ihr „Widerspruch“ gegen den Strafbefehl, den sie netter Weise auch gleich noch online veröffentlichte, sodass er als Foto nach dem Artikel zu bestaunen ist. Neben ihrer Frist, die sie dem Amtsgericht auferlegt, doch ihr bitte binnen 14 Tagen einen wirklich „gekennzeichneten“ Strafbefehl zuzusenden, sieht sie den Strafbefehl auch mehr als ein Vertragsangebot von Seiten des Amtsgerichts. Doch noch nicht genug. Sandra zitiert Wikipedia, um zu erläutern, dass es sich bei ihrer Kette nicht etwa um ein Hakenkreuz, sondern um eine Swastika handelt, um sich zu entlasten, obwohl bereits ein Strafbefehl verhängt wurde. Das ist zwar durchaus informativ, tut aber bei einer solchen Angelegenheit recht wenig zur Sache. Auch die Erklärung, dass ihre Kette lediglich den Namen ihrer Tochter Shayenne und ihren Vornamen symbolisiert, ist zwar unterhaltsam, aber rechtlich genau so irrelevant wie die Information über den Erwerb der Kette auf einem Volksfest. Zu guter Letzt noch eine abschließende Pointe in Knielings Fazit. Da heißt es:

„Somit wurden von der „Sache“ Sandra Knieling auch keine Rechtsgüter verletzt. Sowie auch nicht von dem Menschen, S a n d r a K n i e l i n g, als geistig sittliches Wesen.“

Wir wissen auch nicht, was man da noch hinzufügen soll.

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