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Jena: Wider den radikalen Konformismus

Eintragsdatum: 2012-11-04Quelle: AGST

Nach Angaben des MDR demonstrierten am Sonntag, dem 4. November, etwa 300 Menschen durch Jena. Sie waren einem Aufruf der Antifa-Gruppe ATF und einer Gruppe namens JURI, die in Szenepublikationen als „Vorposten der Linkspartei“ bezeichnet wird, gefolgt. Der Aufruf war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden. Auf der Demonstration und gegen sie verteilten zwei Gruppen unabhängig voneinander Flugblätter.

Wer sich die sozialdemokratisch dominierte Unterstützer_innenliste der Demonstration anschaut, der könnte bereits ahnen, was für ein Aufruf sich hinter der Demonstration zum Jahrestag des Bekanntwerdens der NSU-Verbrechen in Jena verbirgt. Und tatsächlich verwundert es, dass ausgerechnet die 'Antifa Task Force' Jena, die sonst nicht für derlei seltsame Zivilgesellschaftsaufmärsche zu haben ist, sich unter den Aufrufenden befindet. Schon im Vorfeld der Demonstration wurden Aufruf und Motto zum Gegenstand scharfer Kritik (1. und 2.)

Auf der Demonstration selbst verteilten dann zwei Gruppen unabhängig voneinander Flugblätter gegen selbige bzw. zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Aufruf. Wir dokumentieren den Text der Gruppe „Club Communism“ und verweisen auf den Beitrag der „Association Pomme de terre“.

Those highlights are reflections of something else

Bei uns hat, wie vielleicht auch bei anderen, das Motto der Demonstration in Jena am 4.11: „Highlights, von denen keiner wissen wollte!“, zunächst Fragezeichen hervorgerufen: Vor einem Jahr wollte doch anscheinend jede_r wissen, was es mit dem „Nazi-Trio“ auf sich hat, und in den auf den 4.11.2011 folgenden Wochen und Monaten wurde jede noch so kleine Kleinigkeit, bis hin zu den Katzen der Beate Zschäpe, zu Schlagzeilen der (Boulevard-)Presse. Im Gegenteil dazu wäre von einer linksradikalen Auseinandersetzung mit der Gruppe „NSU“ zu erwarten, dass sie auf die gesellschaftlichen Entstehungs- und Wirkungsbedingungen hinweisen würde, die hinter diesen „Highlights“ stehen. Durch diese Fragezeichen motiviert schauten wir uns den Aufruf, den ATF und JURI veröffentlichten, genauer an – und stellten fest, dass das Motto tatsächlich ein Gelungenes ist, wenn es wörtlich genommen wird. In ihm ist die Analyse und auch die politische Strategie, die den Aufruf motiviert und durchzieht, konzentriert:

• „Highlights“, also oberflächliche, spektakuläre Erscheinungen werden betrachtet, nicht die ihnen zu Grunde liegenden gesellschaftlichen Verhältnisse.
• „von denen keiner wissen“: Der gesellschaftliche wie staatliche Rassismus ist zentral ein Phänomen des Nicht-Wissens – das politische Rezept dagegen ist Aufklärung. Die Idee dahinter scheint zu sein, dass wer das nötige Wissen hat, kein_e Rassist_in sein kann.
• „wollte“: Entsprechend dazu ist das Nicht-Wissen (und damit der Rassismus) nicht strukturell aus den gesellschaftlichen Verhältnissen erklärbar. Die Menschen sind vielmehr von der Gesellschaft autonome Subjekte. Was sie tun, ist nicht aus ihren Lebensbedingungen heraus nachzuvollziehen, sondern sie tun und lassen einfach, was sie wollen.

Entsprechend diesen idealistischen Annahmen zentriert der Aufruf zwar zu Recht nicht nur den „NSU“, sondern auch den Rassismus der Deutschen und des deutschen Staats, kann aber ersteren nicht erklären und versteht letzteren falsch.

Der Rassismus aus dem Nichts

Ausgangspunkt der Analyse des Aufrufs sind die „Fragen nach dem gesamtgesellschaftlichen Nährboden des NSU“, also danach, inwiefern der Rassismus und Nationalismus des „NSU“ Ausdruck gesellschaftlicher Vorstellungen ist und woher diese kommen. Anstatt nach diesem Wie und Warum zu suchen, wird im Aufruf aber bloß ein „Das“ festgestellt. Der „latente Rassismus und Nationalismus der sogenannten Mitte“ wird nicht auf seinen Ursprung befragt, sondern ist halt da. Dazu passend schweigt der Aufruf vollständig zum Kapitalismus, kein Wort zur Ökonomie und ihrem Einfluss auf die Form der Gesellschaft und des Denkens.

Doch ohne den Versuch, Kapitalismus zu verstehen (einen Versuch, den wir auf diesen zwei Seiten auch nur grob andeuten können), bleibt die Stabilität des modernen Rassismus unverstanden: Wenn der Kapitalismus die personalen Herrschaftsverhältnisse auflöst, denen etwa der Leibeigene unterworfen war, geht mit dieser bürgerlichen Freiheit einher, dass die Menschen sich in einer funktionalen Konkurrenz befinden, als Warenproduzent_innen ebenso wie als Lohn-arbeiter_innen. Nicht sie als Menschen, sondern ihre jeweilige gesellschaftliche Funktion, verbinden sie mit der Gesamtgesellschaft – und dementsprechend sind sie als Menschen austauschbar, und die gewonnene Autonomie gegenüber personaler Herrschaft entpuppt sich als Abhängigkeit von den tendenziell unverstandenen Geschehnissen einer anonymen Struktur. Die entlastende Verschleierung dieses Widerspruchs der bürgerlichen Freiheit ebenso wie die Hoffnung auf Solidarität in der kapitalistischen Konkurrenz bietet der Rassismus: Der Einbildung, die Deutschen halten, weil sie eben als Deutsche zusammen gehören, zusammen und gefährden einander nicht, entspricht die Abwehr der „Ausländer“ als abzuwertende und im Zweifelsfall auszuschaltende Konkurrenz.

Der neutrale Staat

Entsprechend dieser kapitalismusvergessenen Gesellschaftsanalyse verstehen ATF und JURI auch den Staat und seinen Rassismus. Sie wagen nicht den Versuch, den Staat zentral als die juristische, bürokratische und polizeiliche Absicherung des Kapitalismus zu verstehen. Dementsprechend ist die staatliche Politik darauf ausgerichtet, Produktionsmittel und Arbeitskraft zu erhalten oder wieder herzustellen, aber eben nicht darauf, menschlich zu sein. In allen Diskussionen, beispielsweise über eine gesteuerte Zuwanderung, geht es nicht darum zu entscheiden, was für Menschen, sondern was für die Kapitalverwertung in Deutschland gut ist. In dieser Standortlogik trifft sich der staatliche Rassismus mit dem der Bevölkerung: Deutschland ist für beide hauptsächlich eine Schicksalsgemeinschaft in der globalen Konkurrenz mit anderen Volkswirtschaften.

Das Staatsverständnis des Aufrufs dagegen ist, wie das Menschenbild, ein strukturblindes und daher neutrales: Der Staat ist, oder könnte zumindest, der Ausdruck des Willens der Bevölkerung sein, er „spiegelt auch nur den rassistischen und nationalistischen Konsens der Mehrheitsgesellschaft“ wider – allenfalls verzerrt durch intransparente Behörden, die sich vom Volkswillen abkoppeln, wie etwa die Verfassungsschutz-Ämter. Dass es für diese Bürger_innen zweifelsohne naheliegend ist, in einem kapitalistischen, und damit notwendig rassistischen Staat selbst Rassist_innen zu sein, kann so nicht mehr reflektiert werden: Ihr Rassismus bleibt unaufgeklärte Voraussetzung.

Beispielhaft zeigt sich dies an der Darstellung des Zusammenhangs von Pogromen Anfang der 90er und der Verschärfung der Asylgesetzgebung: Laut Aufruf reagierte der Staat auf den „rassistischen Mob“ – umgekehrt kann die Rolle des rassistischen Diskurses über Asylsuchende, der seit Ende der 80er und verschärft in den Monaten vor den Pogromen von Funktionsträger_innen des Staates geführt und von den Massenmedien popularisiert wurde, nicht mehr in den Blick geraten.

Und Deutschland?

Ein solches Verständnis des Rassismus in Deutschland ist nicht nur zutiefst struktur-, sondern auch geschichtsvergessen. Zwar wird Auschwitz genannt, aber zu einem Bestandteil der Analyse wird die deutsche Geschichte erst ab 1970, wohlgemerkt, in einem Aufruf, der nach dem „Nährboden“ einer Gruppe sucht, die sich „Nationalsozialistischer Untergrund“ nannte. Dass sie sich mit ihrem Namen, wie auch beispielsweise die Täter_innen von Rostock-Lichtenhagen mit Parolen und Hitler-Grüßen, bewusst und gezielt in die Tradition des historischen Nationalsozialismus stellen, bleibt ebenso unsichtbar und unverstanden, wie die Kontinuität des staatlichen Rassismus über alle Systemwechsel hinweg. Weder der spezifische Rassismus und Nationalismus der Deutschen, noch der spezifische Rassismus des deutschen Staates – etwa ausgedrückt in dem immer noch auf Abstammung beruhenden, Staatsbürgerschaftsrecht werden so von der Kritik erfasst.

Alles ganz einfach

Die Folgerungen, die ATF und JURI aus ihrer strukturvergessenen, ahistorischen Analyse ziehen, sind nur folgerichtig: Die Wahrheit über den Rassismus muss nur ausgesprochen, die Verantwortung muss nur bekannt, die Intransparenz nur abgeschafft werden, dann klärt sich die „Mehrheitsgesellschaft“ über ihren eigenen Rassismus auf und legt diesen ab. Eine solcherart aufgeklärte Gesellschaft würde zu einem aufgeklärten staatlichen Handeln führen, dem bloß noch verselbstständigte, intransparente Behörden „ohne Zugriff einer parlamentarischen Kontrolle“ entgehen würden. Das Aufklärung über die Verhältnisse, so nötig und richtig sie ist, dabei zum Allheilmittel wird, ist nur dann durchzuhalten, wenn der Rassismus nicht in Abhängigkeit zum Kapitalismus bestimmt wird, sondern sein Ursprung ausgeblendet wird und gleichzeitig davon ausgegangen wird, dass Menschen gewissermaßen von Natur aus vernünftig und menschenfreundlich sind. Rassismus scheint dann allein durch seine Benennung aufhebbar zu sein, und im aufgeklärten Diskurs würde sich qua der besseren Argumente notwendig der Antirassismus durchsetzen. Dieser Konsens des besseren Arguments würde, nach der Schaffung „absoluter Transparenz“, auf einen formneutralen Staat treffen, der bloßes Werkzeug des Volkswillens wäre.

Was bleibt

Wir hatten uns also getäuscht: Wo wir eine linksradikale, d.h. die Wurzeln gesellschaftlicher Phänomene aufsuchende, Auseinandersetzung mit dem „NSU“ und dem deutschen Rassismus gesucht haben, fanden wir einen Beitrag zur sozialdemokratischen Demokratie-theorie. Statt Horkheimers Diktum „Wer aber vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen“ fanden wir die Annahme, dass Habermas’ Ideal einer deliberativen, durch rationale Diskussionen zum Konsens kommenden Demokratie in Deutschland Wirklichkeit werden könne, die bloß noch vom VS gestört wird.

Die an den Staat und die „Mehrheitsgesellschaft“ gerichteten Forderungen, die ATF und JURI daraus ziehen, sind vermutlich gut gemeint und zweifelsohne auch hoffnungsfroher als die notwendige Forderung, Deutschland abzuschaffen und den Kapitalismus aufzuheben. Diese notwendige Forderung kann aber durchaus mit konkreten Forderungen aus linksradikaler Perspektive ergänzt werden, ohne eine bessere Politik als Ziel zu implizieren:

• Rassistisch motivierte Taten verhindern, rassistischen Täter_innen entgegentreten.
• Praktische Solidarität mit von Rassismus, Antiziganismus und Antisemitismus Betroffenen, aktuell beispielsweise finanziell mit den protestierenden Flüchtlingen: Förderverein Karawane e.V., Kto-Nr: 4030780800, BLZ: 430 609 67, GLS Gemeinschaftsbank eG. Verwendungszweck: Protestmarsch Berlin.
• Kampf den deutschen Verhältnissen, aktuell etwa: „Volkstrauertag abschaffen“, Demo am 18.11.2012 in Friedrichroda.
• Sich an dem kollektiven Projekt beteiligen, Kapitalismus und Rassismus verstehen zu versuchen, um seine Aufhebung anzugehen.

Quelle: http://clubcommunism.wordpress.com/2012/11/04/those-highlights/
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