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![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!Ilmenau/Langewiesen: Wenn Nazis zur Märchenstunde einladenbr>Eintragsdatum: 2012-07-23 — Quelle: AGIL Wiedereinmal gerät die südthüringische Kleinstadt Langewiesen, nahe Ilmenau, aufgrund seiner Nazis in die Schlagzeilen. Nachdem es bereits 2006 (AGST berichtete) und 2008 (AGST berichtete) zu zwei Brandanschlägen auf den alternativen Treffpunkt "Garage" kam, sich 2011 ein nächtlicher Randalezug der Nazis ereignete (AGIL berichtete) und es im Laufe der Jahre auch zu weiteren Kleinigkeiten kam, versucht nun die örtliche Naziszene die dort anwesenden Jugendlichen vor Gericht mit vermeintlichen Straftaten zu bedrängen. Wie die Print-Ausgabe des "Freien Wort", der örtlichen Lokalpresse, am Donnerstag, dem 28. Juni 2012 mitteilte, kam es im Juni zu einer Gerichtsverhandlung am Ilmenauer Amtsgericht, bei der drei Nazis als Zeugen vorgeladen wurden. Anbei dokumentieren wir diesen Bericht.28.06.2012 - FW
Prügel bezogen: Täter nicht identifizierbar
Ilmenau - Mit präzisen Angaben vor dem Ilmenauer Amtsgericht glänzten die Zeugen, die sich selbst der rechten Szene zurechneten oder auch nicht zurechnen lassen wollten, nicht gerade. Eher lag der Verdacht der Falschbeschuldigung nahe und manche Frage vor Gericht wurde gar nicht erst verstanden. Und so flog nach der Anhörung eines dieser Zeugen die Tür vom Gerichtssaal lautstark in ihre Angeln. Der 19-Jährige war zuvor ein zweites Mal befragt worden, nachdem sich Widersprüche in seiner Aussage auftaten. Diesmal stand nun fest: Belastende Angaben gegen konkrete Personen hatte er vor der Polizei nicht aus eigenen Beobachtungen heraus gemacht, aber dort so dargestellt - ein Umstand, der die Verteidigung am Ende hinweisen lässt, die Staatsanwaltschaft selbst möge daraus die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Aus dem Gerichtssaal Angeklagt waren drei junge Männer, die am 20. Mai 2011 gegen Mitternacht in Langewiesen eine junge Frau mit "Nazifotze" belegt, ihr eine Flasche an den Fußknöchel geworfen und einen ihrer zwei Begleiter ins Gesicht geschlagen sowie dessen Rad in den Kreiselbrunnen gestellt haben sollen. Die Drei machten zu den Vorwürfen keine Angaben. So blieb es in Händen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, herauszufinden, was in jener Nacht wirklich geschah. Dabei arbeitete vor allem eine Verteidigerin das Aneinandergeraten der jungen Leute auf. Nachdem sich nämlich der erste Zeuge der rechten Szene - jener, der damals einen Fausthieb kassierte und dessen Rad im Brunnen landete - dahingehend äußerte, sie seinen zu dritt nach einer Radfahrt zum Kreisel nahezu ahnungslos attackiert worden, ergab sich auf Nachfragen der Verteidigung ein ganz anderes Bild. Zeugin mit Widersprüchen Da wurde dann eingeräumt, dass über Handy laut Musik gehört wurde, so laut, dass es andere hörten, die zum Abstellen dieser Musik aufforderten. Es war "rechtsgerichtete Musik" , wie der Geschädigte auf Fragen des Staatsanwalts erklärte und das sei wohl nicht die Musik des später Schlagenden gewesen. Was denn diese Musik charakterisiere, und ob sie zuvor auch an einem prägnanten Ort in Langewiesen gespielt worden sei, wollte die Verteidigerin wissen. Der Zeuge zuckte mit den Schultern, räumte nach weiterer Befragung ein, Musik der Gruppe "Sturm 18" und "Landser" abgespielt zu haben. Welchen Inhalt haben denn diese Texte", fragte die Verteidigerin nach. Wieder schweigen, dann platze der Zeuge heraus: "Verbotene". Die Rechtsanwältin hatte sich vorab bereits kundig gemacht und präsentierte Textauszüge dieser Bands aus dem Internet. Es gehe um "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" die Vorbild sei, und um das Ziehen in Richtung Reichshauptstadt. "War es so was?" fragte die Verteidigerin. Der Geschädigte nickte. "Also Musik, die zum Widerstand und Gewalt gegen Andersdenkende auffordert, stelle die Verteidigerin fest. Belastende Aussagen gegen die drei Angeklagten machte dieser Geschädigte keine, eher entlastende. Er habe den Schläger nicht gekannt, auch wisse er nicht, wer die Flasche gegen die Begleiterin geworfen habe und Beleidigungen habe er gar nicht gehört. Zwei der drei Angeklagten kannte er weder vom Namen noch vom Sehen. Die ganze Gruppe sei etwa 10 Mann stark gewesen. Der Schlag gegen ihn sei nicht schlimm, auch der Täter habe ihn nicht interessiert und er habe keine Strafverfolgung angestrebt. Die kam erst zustande, als die zweite Geschädigte, die nach Flaschenwurf getroffen wurde, über einen Bekannten die Polizei rufen ließ. Per Handy verständigte die 19-Jährige den Mann, gleich nachdem die Flasche flog. Vor Gericht verwickelte sie sich in weiteren Aussagen in Widersprüche, erklärte zunächst, sie habe am Telefon aufgefordert, die Polizei zu rufen. Als später nachgefragt wird, weshalb sie nicht selbst die Polizei angerufen habe, wenn sie Situation so gefährlich war, sagte sie: Der Bekannte habe von sich aus angerufen; sie nicht dazu geraten. Von den Angeklagten war ihr nur einer bekannt, jener, der sie mit Schimpfwörtern anpöbelte. Diesen Vorwurf hielt sie vor Gericht aufrecht. Wer die Flasche warf und wer gegenüber dem Begleiter handgreiflich wurde, habe sie nicht gesehen. Die Situation sei nicht so gefährlich gewesen. Es sei wohl hauptsächlich um "angebliche Parolen wie Heil Hitler" gegangen, die zuvor an der Garage, einem mutmaßlich Treff Linksgerichteter, gefallen seien. Doch da war sie gar nicht dabei gewesen. Das jedoch dementiert später ein weiterer Zeuge, der die junge Frau bei dieser Aktion sehr wohl dabei wusste - eine Aussage, für die er danach von der jungen Frau, die als Beobachter im Saal geblieben war, heftige Kritik erntete. Welchem Lager sich die Geschädigte zurechnet, müsse sie nicht beantworten, meinte sie auf Fragen der Verteidigerin. Die Rechtsanwältin sah hierin allerdings einen entscheidenden Zusammenhang zu den Vorwürfen gegen ihren Mandanten, so dass das Gericht zur Antwort aufforderte. "Ich gehöre zu den Rechten", sagte sie dann. Dass der Geschlagene in jener Nacht rechtsgerichtete Musik abgespielt hatte, habe sie nicht vernommen, sagte die Zeugin. Sie wisse aber, dass er öfter mal Probleme mit den "Leuten von der Garage" hatte. Welche Probleme das seien, konnte sie nicht erklären. "Probleme beim Einkaufen, Probleme beim Einparken, oder was?" wollte der Verteidiger wissen. Es blieb nebulös. "Stille Post" gespielt Aufklärung, wie die gesamte Anklage gegen die Drei zustande kam, brachte erst die Doppelanhörung eines der Zeugen, der bei erste Anhörung schon andeutete, die Angeklagten gar nicht namentlich gekannt zu haben und die Gesichter nicht zuordnen zu können. Noch vor Gericht identifiziert er einen der Angeklagten falsch. Auch die geschädigte 19-Jährige hatte ihre Aussage bei der Polizei zu namentlich Beteiligten später korrigiert. Allmählich platze der Verteidigerin der Kragen. Sie stellte in Aussicht, was drohe - nämlich das eigene Sitzen auf der Anklagebank -, wenn hier "stille Post" gespielt worden sei. Hatte sie doch erfahren, dass Namen der Angeklagten von den Zeugen erst im Nachgang durch vage Personenbeschreibung gegenüber Dritten in Erfahrung gebracht worden waren. "Sind ihnen die Täter benannt worden auf Grund Hörensagen und Beschreibungen gegenüber Dritten, die damals nicht anwesend waren?", fragte sie eindringlich. "Ja", räumte der Zeuge ein. Damit brach das Kartenhaus zusammen, deren namentliche Belastung aus Benennen eben durch jenen Zeugen zurückging. Blieb nur der Vorwurf Beleidigung durch einen der Drei bestehen. Gegen eine Geldauflage von 100 Euro für die Rheumaliga wurde das Verfahren eingestellt. Für die beiden anderen beantragte der Ankläger Freispruch "in dubio pro reo". Doch das "im Zweifel für den Angeklagten" wollte die Verteidigerin nicht stehen lassen. Sie plädierte auf lupenreine Freisprüche, hätten sich doch bis auf den ersten Zeugen alle anderen die "Sachen ausgedacht". Auch sei die namentliche Radtour der Zeugen "keine harmlose Radtour", gewesen, sondern eine "mit menschenverachtender Musik", die dann kritisiert wurde. Und darauf seinen Leute aus einer Zehnergruppe rausgesucht worden, die irgendwie zuordenbar waren. Keiner der Zeugen, stelle die Verteidigerin klar, habe die Angeklagten als Täter identifizieren können. Deswegen müsse es Freisprüche geben. Die gab es dann auch vom Gericht. Es sei nicht sicher, dass die beiden Angeklagten auch Täter gewesen seien, so die Richterin. |
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