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![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!Ilmenau: Nazi David Poppel u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erneut verurteiltbr>Eintragsdatum: 2011-09-20 — Quelle: AGIL Dass Nazis immer wieder gerne die Todesstrafe für Kinderschänder fordern, nicht nur um mit dieser Forderung auf Dummenfang beim Mob zu gehen, sondern weil sie selber zu den Dummen gehören, ist bekannt. Besonders pikant wird diese Geschichte allerdings immer dann, wenn Nazis selber sexuelle Vorlieben für Kinder entdecken, ausleben und damit auffliegen, so wie kürzlich der Ilmenauer Nazi David Poppel, der jetzt vor dem Amtsgericht Ilmenau hierfür verurteilt wurde. Die Einen sammeln Briefmarken, die Anderen wiederum Münzen oder Bierdeckel. David Poppel hingegen sammelt Gerichtsurteile, die sich negativ auf sein Führungszeugnis auswirken werden. Bereits am 31. Januar diesen Jahres wurde er, gemeinsam in einer Verhandlung mit Martin Gärtlein, zu 70 Tagessätz á 10 EUR wegen Sachbeschädigung und illegaler Plakatierung verurteilt (AGST berichtete). Die Anklage wegen Nazisprüherein wurde fallen gelassen. Bereits bei dieser Verhandlung erklärte die Richterin, dass gegen Poppel noch ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern läuft. So kam es Anfang September zu einer weiteren Verhandlung gegen den Neonazi. Der mittlerweile nach Berlin geflüchtete Poppel gestand sofort alles, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. "Er hat Aktfotos von sich gemacht, auf denen sein erigiertes Glied deutlich im Vordergrund steht", so die Staatsanwaltschaft. Diese Fotos schickte er unter anderem an ein 13-jähriges Mädchen.Somit schoss sich das kurzzeitige Mitglied des Jugendbeirats (AGIL berichtete) und bekennender Faschist ins Abseits und tauchte nach Bekanntwerden der Vorfälle unter (AGIL berichtete). Vermutlich aus Angst aufgrund diverser Aktionen seitens seiner ehemaligen Kameraden kapselte er sich nach Berlin ab. Bereits kurz nachdem seine Faschistenfreunde von den Vorfällen mitbekommen haben, kam es zu mehreren Aktionen gegen Poppel. Zum Beispiel zu einer im Nachhinein als Kundgebung benannten Aktion vor seinem Haus, sowie einem Outingflyer, welcher in mehreren Stadtgebieten in Ilmenau verteilt wurde (AGIL berichtete). Am Ende der Verhandlung, bei der er übrigens ziemlich ängstlich gewirkt haben soll, hieß es acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Desweiteren muss Poppel innerhalb von zehn Monaten 100 Sozialstunden ableisten. Für jemanden, der solche Sinnlosigkeiten wie "Arbeit, Freiheit, Brot" fordert, sollten die 100 Stunden ja binnen 2 Wochen abgegolten sein und kein weiteres Problem darstellen. Mal abwarten, wann Poppel das nächste mal vor Gericht steht und um weitere Arbeit bettelt. Presse: 07.09.2011 - inSüdthüringen
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften in vier Fällen wurde ein junger Ex-Ilmenauer gestern zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Von Jennifer Brüsch Ilmenau - Björn R.* gesteht alles, was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Wie ein schüchternes Kind sitzt der 26-jährige Ilmenauer, der mittlerweile in Berlin wohnt, gestern im Gerichtssaal in Ilmenau. Er traut sich kaum etwas zu sagen, bei seinem Eingangsplädoyer gerät er ein wenig ins Stocken. Björn fehlen die Worte um zu erklären, was er getan hat, scheint es. Im vergangenen Jahr soll der junge Mann, der kurzzeitig einmal Mitglied im Jugendbeirat der Stadt Ilmenau war, mehrfach pikante Fotos verschickt haben. "Er hat Aktfotos von sich gemacht, auf denen sein erigiertes Glied deutlich im Vordergrund steht", erklärt die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf. Falsches Alter angegeben Diese Bilder soll der aus Ilmenau stammende Björn dann in diversen sozialen Netzwerken wie beispielsweise SchülerVz, wo er sich mit falschen Altersangaben angemeldet hat, an junge Mädchen verschickt haben. Eine von ihnen war gerade einmal 13 Jahre alt. In vier Fällen ist er deshalb wegen Verbreitung pornografischer Schriften angeklagt, in einem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Denn wer einem Kind, also einem Jungen oder Mädchen unter 14 Jahren, ein Foto seines erigierten Penis zeigt, der macht sich des sexuellen Missbrauchs strafbar. Nicht überraschend war, dass der Angeklagte die Taten sofort gestand, hätte es doch genügend Zeuginnen - Björn hatte noch an mehrere junge Mädchen solche Bilder geschickt - gegeben. An eines der Mädchen, mit denen der Ilmenauer im Chat kommuniziert habe, soll er neben einem Foto auch die Nachricht mit dem Inhalt: "Ich würde dich gerne im Intimbereich berühren" versendet haben. "Was soll ich das leugnen, ich habe es gemacht, war mir aber der Konsequenzen nicht bewusst", sagt Björn gestern. "Ich wollte aber um Gottes Willen niemandem damit schaden - und Interesse an Kindern oder jungen Mädchen habe ich auch nicht", beteuert der junge Mann. Dass Björn solche intimen Fotos verschickt hatte, war in Ilmenau scheinbar schnell bekannt geworden. Wie er erklärte, habe "diese Sache" eine Art Hetzwelle gegen ihn ausgelöst. Gestern berichtet er, dass sich mehrere Personen mit "Anti-Kinderschänder-Plakaten" vor seinem Haus versammelt hatten. "Hetzkampagne" "Ich habe wegen dieser blöden Sache auch viele Leute aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis verloren", so Björn. Auch deshalb sei der 26-Jährige nach Berlin gezogen, wo er derzeit eine Umschulung zum Lagerfacharbeiter absolviert. Momentan lebt er von Hartz IV. Auch mit seiner Freundin, die sich wegen des Vorfalls von ihm trennte, mit der er aber mittlerweile wohl wieder zusammengekommen ist, habe er über die Fotos gesprochen - das Mädchen, das in Elgersburg wohnt, habe ihm verziehen. Eine scheinbar tolerante Partnerin hat der Ilmenauer, der in der Vergangenheit übrigens öfter bezichtigt wurde, der Neonazi-Szene anzugehören: Denn glaubt man der Aussage Björns, habe der 26-Jährige die Fotos nicht extra gemacht, um sie minderjährigen Mädchen zu schicken: "Die habe ich auch mit älteren Frauen ausgetauscht", sagt er. Positiv wurde dem Angeklagten angerechnet, dass er seine Taten gestanden hat und somit verhindert werden konnte, dass sich die Mädchen noch einmal als Zeuginnen zu dem Fall äußern mussten. Zudem habe Björn zwar bereits Einträge im Bundeszentralregister - jedoch nicht wegen sexueller Delikte, sondern wegen Sachbeschädigung. Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung war das Urteil der Richterin Mandy Trebeß. Zudem muss Björn nun binnen zehn Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. * Name der Redaktion bekannt |
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