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![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!Ilmenau: Naziduo Poppel/Gärtlein verurteiltbr>Eintragsdatum: 2011-04-08 — Quelle: Indymedia Wie der Lokalpresse und Indymedia zu entnehmen ist, kam es am 31. März zur Verurteilung zweier stadtbekannter Nazis aus Ilmenau. Anbei dokumentieren wir beide Artikel. Antifaschistische Prozessbeobachtung:
Ilmenau: Naziduo Poppel/Gärtlein verurteilt
Nachdem die erste Verhandlung in der Strafsache gegen David Poppel und Martin Gärtlein verschoben werden musste (AGIL berichtete), konnten beide nun am 31. Januar 2011 der Richterin vorgeführt werden und die Verhandlung wegen illegalen Waffenbesitz und Sachbeschädigung beginnen. Handschellen, Schlagring und Plakate Diesen Tag wird Martin Gärtlein so schnell nicht mehr vergessen. Nachdem er bereits am Vormittag in Erfurt dem Haftrichter aufgrund eines erlassenen Haftbefehls vorgeführt wurde, kam es um 12:30 Uhr zur seiner Verhandlung wegen illegalen Waffenbesitzes. Mit Handschellen und in Begleitung zweier Cops betrat er den Gerichtssaal.Hintergrund war, dass Gärtlein und Poppel in der Nacht des 10. August 2010 mit ihrer faschistischer Propaganda für den so genannten Trauermarsch am 14. August 2010 mittles Plakaten aufmerksam machen wollten. Jedoch rechneten sie nicht damit, dass die Polizei bereits Wind davon bekommen hatte und beide nach ihrer Aktion kontrollierte. Hierbei wurden bei Poppel die entsprechenden Utensilien für die Plakataktion gefunden, bei Gärtlein ein Schlagring. Während der Verhandlung behaupteten beide, dass sie sich zufällig nachts halb 2 getroffen haben und nur Poppel, welcher geständig war, die Aktion allein begangen hat. Dass er hierbei Gärtlein nur schützen wollte, da dieser bereits einiges auf dem Kerbholz hat, ist sehr wahrscheinlich. Nazisprüherei fallen gelassen Doch nicht nur die Plakataktion wurde Poppel zur Last gelegt. Weiterhin warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, dass er für diverse Nazi-Sprühereien verantwortlich ist. Ein Zeuge sagte bei seiner Polizeivernehmung aus, dass er eine SMS von Poppel erhalten habe, in er sich mit den faschistischen Schmierereien brüstete. Vor Gericht konnte dieser jedoch seine Aussage gegenüber der Polizei nicht mehr bestätigen. Er gab zur Aussage, dass die SMS auf einmal nicht mehr eindeutig war und auch nicht von Poppels Handy stammte. Staatsanwaltschaft und Richterin ließen nun diesen Aspekt der Verhandlung fallen. Doch gegen Poppel laufen noch zwei weitere Strafverfahren. Zum Einen wegen Körperverletzung und des Weiteren wegen "sexuellen Missbrauchs an Kindern". Von Ilmenauer Nazis wurde er deshalb bereits auf einem Flyer als pädophil geoutet (AGIL berichtete). Gärtlein - ein waschechter Prügelnazi Aber auch auf Martin Gärtlein kommt noch einiges zu. So muss er sich in naher Zukunft noch bei drei Verhandlungen wegen Körperverletzung vor dem Gesetz verantworten. Hierin dürfte er aber bereits einige Erfahrung gesammelt haben. Bereits 10 Gerichtsverfahren, großteils Körperverletzungen, liegen ihm bereits zur Last. Vorallem aus dem Jahr 2007. So wurde er im April 2007 zu 150EUR, im Mai 2007 zu 400EUR und im Juni 2007 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wobei die Verhandlung vom Mai 2007 wegen eines §86a-Verstoß zustande kam. Nachdem die Bewährung abgelaufen war, wurde er im Mai 2009 erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Während der Bewährung wurde er nun mit einem Schlagring aufgegriffen. Weitere abgeschlossene Strafsachen gegen ihn sind Diebstahl, Nötigung, sowie Erschleichung von Leistungen. Das Ende vom Lied Nach über 2 Stunden hieß es für David Poppel 70 Tagessätz á 10 EUR und für Martin Gärtlein 90 Tagessätze á 20EUR. Die Staatsanwaltschaft forderte für Poppel jeoch 100 Tagessätz á 10EUR und für Gärtlein 3 Monate Haft. Dass die Richterin die Strafe milderte liegt höchstwahrscheinlich daran, dass beide auf die Tränendrüse drückten und der der Richterin glaubhaft gemacht haben, dass sie sich von der Naziszene verabschiedeten. Wer dies, neben der Richterin, jedoch glaubt, ist entweder von allen guten Geistern verlassen oder war nicht im Gerichtssaal anwesend, um zu sehen, wie sich alle Balken bogen. Bei Gärtlein wurde weiterhin positiv angemerkt, "dass dieser eine Ausbildung zum Gebäudereiniger bei der Firma "Hygiene Schröder" absolviert" und "draufhin nahtlos in das normale Arbeitsleben einsteigen konnte". Dies war zwar eine Auflage seiner aktuellen Bewährungsstrafe, jedoch spiegelt dies den Arbeitsfetisch-Charakter der heutigen Gesellschaft wider. Wer sich brav den herrschenden Zuständen unterordnet und fleißig arbeiten geht, soll auch vor Gericht davon profitieren. Dass Gärtlein bald wieder in Ilmenau anzutreffen ist, scheint unwahrscheinlich, denn die Urteile in drei weiteren Verhandlungen stehen noch aus. Quelle: http://de.indymedia.org/2011/04/304054.shtml 01.04.2011 - FW
Schläger verurteilt: Nun droht Haft
Zwei Männer standen gestern in Ilmenau vor Gericht, weil sie rechtsextreme Plakate geklebt haben sollen. Den einen brachte die Polizei zum Prozess: Er sitzt in seit gestern in Untersuchungshaft. Ilmenau - Mehr als zwei Stunden mussten Gerichtsmitarbeiter, Zeugen und Prozesszuschauer gestern Vormittag auf den Verhandlungsbeginn warten: Einer der zwei Angeklagten wurde kurzfristig dem Haftrichter in Erfurt vorgeführt, weil er unter Bewährung steht und gegen ihn ein Haftbefehl wegen dringenden Verdachts der Körperverletzung vorliegt. Erst am Mittag kam der 28-jährige Ilmenauer mit einer Polizeieskorte in Ilmenau an, wo gegen ihn und einen 26-Jährigen wegen brisanter Sachbeschädigungen ein Prozess lief. Beide Angeklagten gehören der rechtsextremen Szene an. Rechte Plakate geklebt Im August 2010 waren über Nacht an verschiedenen Stellen in Ilmenau Plakate aufgetaucht, die zur Teilnahme an einem Gedenkmarsch für Opfer von alliierter Nachkriegsgewalt in Bad Nennstedt (bei Hannover) aufforderten. Dort hatte der britische Geheimdienst nach Ende des Zweiten Weltkriegs ein Internierungslager für mutmaßliche NSDAP-Funktionäre und Wehrmacht-Offiziere eingerichtet. Die in Ilmenau geklebten Plakate (an Bushaltestellen, Litfasssäulen und Geschäften) ließen sich nur schwer entfernen. Daher wurde den beiden Ilmenauern Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Polizei hatte die beiden Männer in der besagten Nacht gegen 1.40 Uhr zufällig aufgegriffen, im Rucksack des 26-jährigen wurden Farbrolle, Handschuhe und andere Plakatier-Hilfen gefunden. Zu einer Verhandlung im Januar war der 26-Jährige nicht erschienen, damals hieß es, er sei nach Berlin gezogen. Brisanterweise war er 2010 in den neugegründeten Jugendbeirat der Stadt Ilmenau gewählt worden, wurde aber kurz darauf ausgeschlossen, weil er nicht an den Sitzungen teilnahm. Dieser Jüngere von beiden gab das Plakat-Kleben zu und behauptete, er habe das allein getan - die beiden Männer hätten sich nur zufällig nachts auf der Straße getroffen, nachdem er die Plakate geklebt hatte. Beim Älteren wurde aber ein Schlagring gefunden. Den habe er sich kurz zuvor auf einem Flohmarkt gekauft, sagte er. Die Staatsanwältin Keller beantragte daher drei Monate Haft für den 28-Jährigen. Wegen seiner vielen Vorstrafen und drei weiteren Verfahren, die derzeit gegen ihn laufen, sei er juristisch gesehen ein "Bewährungs-Versager". Der Angeklagte bat um eine letzte Chance, er wolle Ilmenau und auch der rechten Szene den Rücken kehren: "Ich habe es satt, ständig vor Gericht zu stehen." Richterin Mandy Trebeß verhängte wegen des Schlagring-Besitzes eine Geldstrafe von 1800 Euro. Bewährung nicht genutzt Nun wird in einem nichtöffentlichen Verfahren geklärt, ob er wegen dieser Verurteilung (die Tat geschah in seiner Bewährungszeit) ins Gefängnis muss. Die Erfurter Oberstaatsanwältin Anette Schmitt bestätigte aber später auf Anfrage von Freies Wort, dass der Angeklagte gestern wegen des Tatverdachts schwerer Körperverletzung dem Erfurter Haftrichter vorgeführt wurde. Er soll vor wenigen Wochen in Ilmenau einen andern Mann - ausgerechnet - mit einem Schlagring verletzt haben. Der jüngere Angeklagte wurde wegen der Plakat-Aktion zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwältin hatte 1000 Euro Strafe gefordert, der Verteidiger des Angeklagten behauptete, sein Mandant habe sich von der rechtsextremen Szene losgesagt. Allerdings laufen auch gegen ihn noch zwei andere Strafverfahren: Eines wegen Körperverletzung und ein weiteres wegen sexuellem Missbrauch von Kindern. Ein weiterer Verfahrenspunkt wurde eher am Rande abgehakt: Der jüngere der beiden Angeklagten soll im Mai 2010 mit einer Farbe und Schablone rechtsextremistische Schriftzüge an Ilmenauer Hauswände (auch an Schulen) gesprüht haben. Das stritt er ab, ein Zeuge konnte sich vor Gericht nur noch an weniges erinnern - in diesem Punkt wurde das Verfahren eingestellt. app |
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