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Thüringen: Vermummungsverbot für Schlägereinheiten der Polizei

Eintragsdatum: 2010-12-10Quelle: AGST

Wie auf der Homepage des Haskala berichtet wird, gilt für alle Thüringer Polizeieinheiten, außer SEK und MEK ein Vermummungsverbot. Dass diese Dienstkleidungsvorschrift der Thüringer Polizei in so manchen Einsätzen, bei denen knüppelschwingende Irre auf Demonstrant_innen einschlugen keine Beachtung fand, ist Realität.

Nach einer Debatte am 5. November 2010 im Thüringer Landtag über die Identifizierbarkeit von Polizeieinheiten stellte die Linke-Landtagsabgeordnete Katharina König eine schriftliche Nachfrage an den damaligen Innenminister Huber. Die Antwort kam vor wenigen Tagen und überrascht so manchen Demonstrationserfahrenen. Im eingegangenen Schreiben äußerte Staatssekretär Geibert, dass "Die Beschaffung sowie das Tragen von Sturmhauben (...) ausschließlich den Einsatzkräften des Spezialeinsatzkommandos (SEK) sowie des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) (...)" zusteht und "(...) sowohl die Beschaffung als auch das Tragen von Sturmhauben für alle anderen PVB [Polizeivollzugsbeamten] (...) nicht vorgesehen und somit auch nicht gestattet (...)" ist.

Wer zukünftig vermummte Polizeieinheiten auf Demonstrationen und Aktionen sichtet, seien es BFE- oder Bereitschaftscops, sollte diese -am besten unauffällig- fotografieren und sich bei örtlichen Antifa- oder Rechtshilfegruppen melden. Wir diskutieren, wie dann am besten vorgegangen werden kann. Möglicherweise ist es auch sinnvoll -je nach Situation- vor Ort einfach mal Anzeige zu erstatten, um Vermummung von Thüringer Polizisten zu verhindern. Möglicherweise überlegen es sie sich dann genauer, wie sie mit nicht-uniformierten Menschen umgehen.

An dieser Stelle sei auch nochmal auf die Kampage von Amnesty International für die Kennzeichnungspflicht von Polizisten hingewiesen: AGST-Bericht & Kampagnenseite



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