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FAU Berlin: de-Facto-Gewerkschaftsverbot

Eintragsdatum: 2010-01-26Quelle: Indymedia

Wir dokumentieren einen Artikel der FAU Berlin zum aktuellen Stand der Verbotsbestrebungen.

FAU Berlin: de-Facto-Gewerkschaftsverbot


Anarchosyndikalistische Mediengruppe 20.01.2010 23:59

Dieser Bericht bietet eine komplette Übersicht und versucht, den mehr als weitreichenden Komplex des Arbeitskampfes der FAU Berlin und das noch weitergehende jetzige de-facto-Gewerkschaftsverbot und seine Hintergründe möglichst linear darzustellen. Er resümiert die wichtigsten Geschehnisse im Arbeitskampf chronologisch, bietet Einsichten in die Zusammenhänge, beleuchtet die juristische wie die politische/syndikalistische Dimension und lässt die Beteiligten aus dem Babylon selbst zu Wort kommen, die ihre Sicht noch einmal eindrucksvoll darlegen. Wir hoffen das Fragen, wie das "wozu und warum das Ganze?" im Nachhinein klarer gesehen werden können. Am Ende finden sich Verweise auf, und ein Überblick über bereits geplante Ereignisse in und um die Aktionstage der FAU Berlin für Gewerkschaftsfreiheit. Ein Exklusiv-Beitrag für Indymedia.


Foto: Oliver Wolters

1. Eine Einleitung

Das Jahr 2009 war ein turbulentes Jahr für die FAU Berlin - an dessen Ende das Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen im Babylon sowie der Selbstbezeichnung "Gewerkschaft" und "Basisgewerkschaft" stand. Zuvor stand es im Zeichen eines Arbeitskampfes, der für Furore sorgte und zum Politikum avancierte und letztlich zum Angriff auf die Grundrechte der Koalitionsfreiheit führte - alles in einer Auseinandersetzung um ein kleines halbkommunales Kino in Berlin Mitte. Der Makrokosmos der bundesdeutschen (kapitalistischen) Realität fand Einzug in den Mikrokosmos des Babylon Mitte. Eine kleine anarchosyndikalistische ArbeiterInnenorganisation hatte es geschafft, mit einem verhältnismäßig kleinen, aber enorm effizienten und agilen Arbeitskampf nicht nur das Prinzip der gewerkschaftlichen Stellvertretung infrage gestellt, sondern auch den betreffenden Betrieb auf den Kopf gestellt.

Mittlerweile hat der Konflikt eine neuere Zuspitzung erfahren. Die Babylon-Geschäftsleitung hat am 18. Januar nun tatsächlich beim Gericht beantragt, ein Ordnungsgeld (bis zu 250.000 Euro) oder ersatzweise Haft gegen die Sekretäre (bis zu sechs Monate) zu verhängen. Angeblich habe die FAU Berlin gegen die Unterlassung verstoßen und sich sinngemäß weiter als Gewerkschaft präsentiert. Sollte dies durchgehen, könnte dies wohl das erste Mal in der BRD-Geschichte sein, dass Menschen für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen in den Knast gehen.

Für den 29./30. Januar sind internationale Proteste zum de-facto-Gewerkschaftsverbot geplant. Es werden Aktionen in der ganzen Welt und auch in Deutschland selbst stattfinden. Breite solidarische Unterstützung ist gerade jetzt gefragt. Weitere Infos siehe unten.

2. Am Anfang war das Nichts, dann...

So ähnlich könnte man beginnen, betrachtet man den Beginn des Arbeitskampfes im Traditionslichtspielhaus Babylon Mitte, das gerne mit seinem sozialkritischen Programm und linker Etikettierung die tatsächliche Realität der Arbeitsbedingungen für die Menschen im Kino verhöhnt. Am Anfang, da stand die Belegschaft gegenüber den Geschäftsführern Tobias Hackel und Timothy Grossman und ihrem willkürlichen Führungsstil. Symptomatisch für Grossmans Umgang mit unliebsamen MitarbeiterInnen mag z.B. folgende Schilderung sein: "Er [Grossman] wolle nicht, dass die Mitarbeiterin jemals wieder im Service arbeitet, und wenn es ihn 1000 Euro koste" (Jörg Mayer am 22.01.2009 in "Neues Deutschland").


Foto: Oliver Wolters

Dem im November 2008 neu gegründeten Betriebsrat ging es erst einmal grundsätzlich darum, "Erfahrungen zu sammeln und die Mindeststandards im Babylon [...] durchzusetzen."

Erst im Januar 2009 erfolgte die Gründung einer FAU-Betriebsgruppe. Die zuvor kontaktierte Gewerkschaft ver.di hatte kein näheres Interesse an den damaligen Umständen. Die Betriebsgruppe wurde auch sogleich aktiv, und organisierte regelmäßige Treffen der Belegschaft. Zur Berlinale im Februar 2009 wurden erstmalig Forderungen aufgestellt, die eine Verdopplung der Gehälter an diesem Tag vorsahen - wegen Mehrbelastung und Überstunden. Sie bekräftigte diese Forderung mit einer Kundgebung vor der Berlinale mit ca. 50 UnterstützerInnen. Infolge dessen wurde einem FAU-Mitglied gekündigt. Zur Widereinstellung und der Aufforderung an die Geschäftsleitung, Betriebsrepressionen unterbleiben zu lassen, wurde sogleich eine Kampagne gestartet. In deren Verlauf unterschrieben Hunderte die Solidaritätserklärung.


Foto: Oliver Wolters

Fortwährend trafen sich die Beschäftigten zu Stammtischen. Die FAU Berlin wurde offiziell im Betrieb als Gewerkschaft gemeldet, während Vertreter der Organisation regelmäßig an den Betriebsversammlungen im Babylon Mitte teilnahmen. Der Geschäftsleitung wurde offiziell angekündigt, dass es in absehbarer Zeit zur Vorlage eines Haustarifvertrages kommen wird. An dessen Entstehen waren auf Bestreben der FAU-Betriebsgruppe ca. 90% aller MitarbeiterInnen beteiligt.

Nachdem die Geschäftleitung zehn Tage nach Verhandlungsaufforderungen über einen vorgelegten Haustarifvertrag, Verhandlungen eine Absage erteilte, erklärte die FAU Berlin ihr tags darauf am 16. Juni 2009 den Arbeitskampf - unbefristet! Zuvor wollten Grossman und Hackel die Belegschaft verunsichern, indem sie vor der FAU warnten, da sie (wie seine Geldgeber, die Linkspartei) vom Verfassungsschutz beobachtet werde.


Foto: Oliver Wolters

Mit Beginn des Arbeitskampfes waren die FAU Berlin und die Betriebsgruppe fortan fast täglich vor dem Kino präsent und informierten BesucherInnen und PassantInnen. 50 AktivistInnen versammelten sich am 25. Juni abermals vorm Babylon Mitte und forderten zu Tarifverhandlungen auf. Die Presse nahm zu, die Kritik wuchs. Senat und Linkspartei wurden noch Ende Juli über ihre Mitverantwortung unter Druck gesetzt. Bezeichnend für den späteren Verlauf war hier, dass diese zunächst jedwede Verantwortung von sich wiesen und behaupteten, sich ihn Tarifkonflikte nicht einmischen dürfen.


Die FAU ruft seit dem 7.10. nicht mehr zum Boykott auf. Dies erwirkte eine einstweilige Verfügung des Babylon Mitte, siehe Urteil. Foto: Oliver Wolters

2.1. Die Schraube wird angezogen - der Boykott

Schon Anfang Juli antwortete die Geschäftsleitung auf den Arbeitskampf, u.a. durch Outsourcing in ihre Zweitgesellschaft, mit der Stellenreduzierung unter 20 - was eine Beschneidung der Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat bedeutete. Die FAU Berlin warnte vor einer weiteren Eskalation. Grossman erwies sich jedoch als erbitterter Ignorant all dieser Forderungen. Die Bandagen wurden härter. Am 13. Juli wurde zum Boykott aufgerufen. Fortan wurden die "Pickets" vorm Kino intensiviert. Das Straßenbild um den Rosenthaler Platz und das Babylon Mitte war geprägt von verschiedensten Boykottaufrufen. Grossman höchstpersönlich ging Nacht für Nacht die Straßen entlang und entfernte Aufkleber und Plakate. Die Geschäftsleitung beschwerte sich über ständige Anrufe, Faxe; die Kommunikationswege schienen teilweise völlig zusammenzubrechen. Auf empörte E-Mails von KinobesucherInnen gab es harsche Antworten von der Geschäftsleitung - weit davon entfernt kundenfreundlich zu sein. Wer für bessere Arbeitbedingungen im Babylon war, schien automatisch gegen das Kino an sich zu sein.

Es folgten eine Mitte Juli von der Geschäftleitung für illegal erklärte Betriebsversammlung, die dennoch und gut besucht stattfand, ein Solikonzert der Small Industrial Band vor dem Babylon Mitte und Aktionen vor dem Zweitunternehmen (was inzwischen per Gerichtsbeschluss als derselbe Betrieb zu gelten hat, wie die Neue Babylon GmbH) betriebenen Freiluftkinos in Charlottenburg. Ein aufgeriebener Timothy Grossman riss BesucherInnen Flugblätter aus der Hand. "Dont touch me!" war die erboste Reaktion einer Besucherin darauf.

Am 27. Juli wurde die Linkspartei durch einen offenen Brief abermals über ihre Mitverantwortung als Förderin des Kinos aufgeklärt. 2 Tage später kam es zum Eklat, als AktivistInnen mit T-Shirts gegen den "Babylohn" von Grossman per Polizei aus dem Haus verwiesen wurden - trotz der klaren Einladung durch das veranstaltende italienische Kulturinstitut.

Es war klar, das Grossman nicht verhandeln wollte, er bekräftigte dies unter wechselnden Argumenten immer aufs Neue. Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin stellte damals in der taz fest: "Wir haben den Eindruck, dass die Geschäftsleitung äußerst irrational handelt. Aus falschem Stolz heraus scheint sie eher gewillt, das Kino in den Abgrund zu führen, als Zugeständnisse an die Belegschaft zu machen."

Security-Einsätze beim Vortrag über "Anarchosyndikalismus" (Zynismus kennt im Babylon Mitte wenig Grenzen) von Vater Victor Grossman, eine große Videokundgebung vorm Kino vom solidarischen MayDay-Bündnis am 28. August, Abwehrreaktionen aus der Linkspartei-Führung... die Lage wollte sich nicht beruhigen. Als in der Haushaltsdebatte der Senat ob seiner hohen Förderung für das arbeitnehmerfeindliche Babylon unter Druck geriet, schien ein Tarifvertrag unausweichlich. Die kritische Öffentlichkeit war nur schwer zu ignorieren. Immer mehr BesucherInnen blieben aus, Kooperationspartnerschaften wie mit Radio Eins bröckelten oder sprangen ab.


Foto: Oliver Wolters

Allmählich wurde ersichtlich, welches Fass die FAU mit diesem, wie man meinen möchte, "kleinen" Arbeitskampf aufmachte. Als unvermittelt ver.di, von der Geschäftsleitung hofiert, Tarifverhandlungen ankündigte, kochte das Wasser abermals über. Der dritte Goliath bestieg den Ring - später bestätigte sich der Verdacht, dass dieses Ereignis Anfang September von der Linkspartei politisch eingeleitet worden war, um das "grossmänische" Babylon zu retten.

Zunächst in die Defensive gedrängt, schafften es die FAU Berlin, ihre Betriebsgruppe und Teile der Belegschaft abermals den Druck so zu forcieren, das ver.di-Landesbezirksvize (!) Andreas Köhn stark in Bedrängnis gerät. Den Kulminationspunkt des Konflikts bildete die "linke Kinonacht" der Linkspartei am 25. September: Linkspartei - repräsentativ für den Senat - , Geschäftleitung und Köhn auf einer gleichzeitig stattfindenen Betriebsversammlung - alle unter einem Dach. Vor dem und im Babylon entflammte zahlreicher und unübersehbarer Protest. Tausendfach flogen Schnipsel im Foyer und im großen Saal, AktvistInnen wurden des Kinos verwiesen, nervöse Aufpasser und pseudolinke Gesellschaft, die in Ruhe feiern wollte. Am Eingang ein unüberschaubares Gemenge aus FAU-AktivistInnen und ASJ-Mitgliedern.

Die Belegschaft forderte auf der Versammlung indes ver.di einstimmig auf, keinen Alleingang zu machen. Die Gespräche mit ver.di Anfang Oktober erwiesen sich schnell als Hinhaltetaktik, keiner der beiden Seiten (Geschäftsleitung und ver.di) wollte die "Anarchisten" im Boot haben. Nach allen Regeln der Kunst ignorierte Köhn Belegschaft und sogar das einzig noch verbliebene aktive ver.di-Miglied im Betrieb in ihren Forderungen. Selbst hinter eigenen Versprechungen blieb man zurück. Den TV schloss er schließlich teilweise stark unterhalb der Flächentarifvertragsvergütung ab - eine Farce ohne Gleichen.


Die FAU ruft seit dem 7.10. nicht mehr zum Boykott auf. Dies erwirkte eine einstweilige Verfügung des Babylon Mitte, siehe Urteil. Foto: Oliver Wolters

2.2 ...und dann die einstweilige Verfügung

Nur noch gerichtlich konnte Grossman jetzt noch Schaden abwenden. Denn die ertragsreichere Kinosaison stand bevor, immer mehr Kooperationspartner meldeten Bedenken an, eine Zunahme des Publikums war nicht ersichtlich. Per Gericht wurde am 7. Oktober der Boykott und somit Arbeitskampfmaßnahmen verboten - zu einem Zeitpunkt als ein Streik in Vorbereitung war. Die Tariffähigkeit wurde angezweifelt, jedoch nicht wie vom Babylon behauptet abgestritten (gesetzlich ist dies nämlich nur in einem Hauptsacheverfahren zu klären).

Die FAU versuchte derweil andere Wege. Eine Skandalisierung der ver.di-Intervention, soziale Proteste, wie der gegen die Expo Kolumbien im Babylon Mitte, wurden unterstützt. Die FAU Berlin machte klar: egal was folgen wird - die Arbeitsbedingungen werden sich nur geringfügig ändern, Timothy Grossman und Tobias Hackel bleiben mit ihrer Betriebspolitik unhaltbar!


Foto: Oliver Wolters

Bevor Köhn das halbgare Päckchen des Haustarifvertrages der Belegschaft um den Hals schnürte, macht er noch einmal Stimmung gegen die FAU Berlin. Die Verhandlungen mit ver.di setzen pikanterweise aus, als die Geschäftleitung erneut Prozesse gegen die FAU anvisiert, da diese immer noch nicht Ruhe im und vor dem Betrieb gibt. Der Senat beschließt am 10. Dezember, was schon gleichzeitig mit der ver.di-Intervention durchsickerte: Das Babylon soll 30.000 Euro mehr bekommen - zweckgebunden für Lohnerhöhungen. Am 11. Dezember wird der FAU Berlin ohne mündliche Anhörung vom Landgericht - ebenfalls per einstweiliger Verfügung - verboten, sich als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Einstweilig verboten...

3. Notizen zu den Akteuren

Über das Interesse des Arbeitgebers, die FAU Berlin aus dem Betrieb zu bekommen und die aufmüpfigen Beschäftigten mundtot zu machen, kann kein Zweifel bestehen. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Geschäftsführer Timothy Grossman von Anfang diesen Konflikt irrationalerweise als persönlichen Angriff auf sich selbst empfunden hat, wie er mehrfach verlautbarte. Da das Babylon jedoch immens öffentlich gefördert wird, gerade durch ihre Mentorin der Linkspartei, entschied die FAU Berlin nicht ohne Grund, die politisch mitverantwortliche Linkspartei in den Konflikt einzubeziehen. Halbgare Vermutungen über verschiedenste Seilschaften zwischen Grossman und Linkspartei standen und stehen dabei im Raum. Ob dies die Vergabe des Kinos an sein Konzept war, was damals unter vielen BewerberInnen Unmut auslöste, da Zweifel über eine "faire" Vergabeentscheidung bestanden, sowie seine offizielle Ankündigung die Lohnkosten niedrig zu halten... Oder sein Vater, amerikanischer Kommunist, der in die DDR zum Berliner Kultursenator aufstieg und eine bekannte Größe in SED, PDS und heute der Linkspartei ist und seinem Zögling, wo es ging, Rückendeckung gibt. All diese Dinge stehen im Raum, wenn es um das lange Schweigen der Linkspartei im Babylon-Arbeitskampf geht.


Foto: Oliver Wolters

Ein starke Protestwelle und Skandalisierung zwang die Linkspartei dann bekanntlich zum Eingreifen. Wo Linkspartei Landesvize Albers anfangs noch äußerte, nicht in den Tarifkonflikt eingreifen zu können, stand zur linken Kinonacht nur noch die offizielle Verlautbarung durch Tilo Urchs und Klaus Lederer, Direktkanditat der Linkspartei im Bezirk Mitte, dass auf Bestreben der Partei die im Betrieb ankerlose ver.di nun Verhandlungen führen würde, und die FAU mit ihrer "Imagekampagne" doch bestmöglich aufhören sollte.

3.1. Die Rolle von Köhn und der Berliner ver.di

Besonders untypisch erscheint nun, dass ein ver.di-Landesbezirksvize sich in einen Arbeitskampf einmischt, mit dem seine Organisation und er selbst als Branchenfremder nicht das Geringste zu tun hat. Noch untypischer ist, dass er dies zur "Chefsache" erklärt, dass der Arbeitgeber dessen Einmischung bejubelt, dass er gegen jeglichen tarifpolitischen Kodex verstößt (z.B. Weigerung, Tarifkommission zu bilden oder abstimmen zu lassen) und dass er letztlich den eigenen Flächentarif vielfach deutlich unterbietet und ihn per Sonderklausel an die klargemachte Kohle vom Senat koppelt. Dass ver.di an dem Punkt einschritt, als der Druck im Arbeitskampf am höchsten war und aus Senatskreisen durchsickerte, die Geschäftsführung käme an einem Tarifvertrag nicht mehr vorbei, zeigt wie kurz Belegschaft und FAU Berlin vor einem Triumph standen. ver.di verschob ebenfalls den Verhandlungsbeginn, bis der FAU gerichtlich die Tariffähigkeit in Zweifel gezogen wurde. Die Geschäftsführung transferierte extra ein ver.di-Mitglied aus dem Zweitunternehmen ins Babylon zurück, damit ver.di überhaupt eine Legitimation vorweisen konnte. Per Dienstanweisung ließ ver.di später noch den Anwalt der FAU Berlin die jahrelange Zusammenarbeit aufkündigen und ihn quasi ächten. Begründung: er vertrete eine Konkurrenzgewerkschaft. Köhn der sich anfangs nicht zum Gewerkschaftsverbot äußern wollte, ließ dann doch vermerken, er stehe zum festen Prinzip der Einheitsgewerkschaft.

4. Das Verbot - von den Geistern, die sie riefen

4.1. Die Juristische Betrachtung

Am 5. Januar 2010 wurde nun vor dem Landgericht Berlin die Einstweilige Verfügung zum Verbot bestätigt. Aus juristischer Sicht ist dies in mehrerlei Hinsicht zumindest fragwürdig. Zum einen drängt sich direkt die Frage auf, wie hier mit dem Mittel der Einstweiligen Verfügung hantiert wird. Technisch gesehen stellt eine solche Verfügung, entgegen einem regulären Urteil, zwar eigentlich "nur" eine vorläufige, auf einen bestimmten Ort und eine bestimmte Zeit begrenzte Einschätzung dar. Im Fall der FAU Berlin ist die Tragweite - ungeachtet gegenteiliger Behauptungen der jeweiligen Richter - jedoch weit größer. Und das nicht nur, weil die Begründungen zu den Urteilen der Bestätigung eben diese räumliche und zeitliche Begrenzung schmerzlich vermissen lassen. Dies gilt insbesondere für die Einstweilige Verfügung zum Boykott, da hiermit der FAU Berlin auf rechtswidrigem Wege die Tariffähigkeit aberkannt wurde.

Juristisch sauber und korrekt braucht es hierzu eigentlich eine explizite Feststellungsklage, da auf anderem Wege eine Entscheidung von solcher Tragweite nicht getroffen werden soll. Dies hat sogar solch hohen Stellenwert, dass laut Arbeitsgerichtsgesetz sämtliche Verfahren deren Entscheidung von der Tariffähigkeit abhängen, bis zu deren tatsächlicher Feststellung auszusetzen sind. Halten wir also fest: offiziell und auf korrektem Wege ist der FAU Berlin bis dato keinesfalls die Tariffähigkeit aberkannt worden. Es handelt sich nach wie vor um nicht mehr als eine zeitlich und räumlich begrenzte Annahme des Arbeitsgerichtes durch eine Einstweilige Verfügung, in der der Sachverhalt ob der Dringlichkeit nur summarisch und oberflächlich geprüft wird (im Gegensatz zu einem wirklichen Feststellungsverfahren, das sich über Monate ziehen kann). Die mehr als kritischen Punkte daran sind a) noch nie wurde eine Gewerkschaft während eines laufenden Arbeitskampfes die Tariffähigkeit aberkannt b) erst recht nicht per Einstweiliger Verfügung und c) schon gar nicht auf Antrag des Arbeitgebers, der sich so einer lästigen Vertretung seiner Angestellten entledigt.

Die verheerenden Auswirkungen dieser Rechtssprechung zeigen sich nicht zuletzt in der Einstweiligen Verfügung zum Verbot: wurde hier doch in der Verhandlung zu deren Bestätigung völlig unzulässigerweise abermals so getan, als könne eine Einstweilige Verfügung eine Feststellungsklage ersetzten. Die Logik daraus ist einfach. Wer nicht tariffähig ist, ist auch keine Gewerkschaft und darf sich auch nicht so nennen. Hierbei wurde zudem noch einer überholten und (nicht zu unrecht) umstrittenen Rechtssprechung gefolgt, die den Gewerkschaftsstatus an die Tariffähigkeit koppelt. Logischerweise wäre eigentlich der Gewerkschaftsstatus Voraussetzung für die Tariffähigkeit und nicht umgekehrt. Was wir hier aber erleben ist: Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist die Tariffähigkeit und diese wiederum Voraussetzung für den Gewerkschaftsstatus der aber seines Zeichens Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist. Noch Fragen?

Folgt man dieser Logik und sollte sie sich durchsetzten, würde das bedeuten, dass es in der Bundesrepublik völlig unmöglich ist, Gewerkschaften jenseits der etablierten zu gründen. Dies käme somit einem gerichtlich sanktionierten Korporatismus gleich, der nicht nur gegen die Artikel 5 und 6 der Europäischen Sozialcharta, sondern auch gegen die auch von der Bundesrepublik unterzeichneten ILO-Koventionen 87 (freedom of association) und 98 (collectiv bargainig) verstößt. Einmal ganz zu schweigen von der durch das Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit. Um nicht ganz so schlecht da zu stehen, wurde vom Berliner Landgericht eine Recht abenteuerliche Hilfskonstruktion geschaffen: natürlich stünde es der FAU Berlin weiterhin frei, zu "koalieren" - nur halt nicht unter dem Namen Gewerkschaft!


Foto: Oliver Wolters

Es soll an dieser Stelle den Gerichten selbst überlassen werden, ein wenig nachzusitzen in Sachen Bedeutung und Geschichte der Gewerkschaften. Bleiben wir beim Konkreten: Nett, dass es der FAU Berlin erspart bleibt, sich offiziell in "Arbeitergesangsverein" umzubenennen und sie weiterhin "koalieren" darf. Nur von "Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen" nach dem Grundgesetz kann hier wenig die Rede sein. Wird es der FAU Berlin doch bis auf weiteres versagt bleiben Streiks und Arbeitskämpfe zu führen (in der Bundesrepublik nur erlaubt zur Durchsetzung von Tarifverträgen), Zutrittsrechte in Betrieben wahrzunehmen, auf Betriebsversammlungen als externe Aufzutreten, als Organisation Tarifverträge (inkl. Haustarifverträge) abzuschließen etc. pp.

Was sich hier zeigt ist demnach nicht nur eine höchst arbeitgeberfreundliche Auslegung geltenden Rechtes, sondern auch eine juristische Lücke, die das Konzept der Basisgewerkschaft nicht einzuordnen weiß und schon allein deshalb fälschlicherweise unter die Problematik gelber Gewerkschaften, wie die christlichen, subsumiert. Schon allein deshalb ist es höchste Zeit, einen breiten Diskurs über eine neue Gewerkschaftsbewegung in diesem Land anzustoßen. Denn diese gehört nicht verboten bzw. im Keim erstickt, sondern wird bitterer denn je benötigt.

4.2. Eine syndikalistische Betrachtung

Von Anfang an hatte die FAU Berlin betont, dass es im Babylon Mitte um mehr geht als einen Tarifvertrag und höhere Löhne, nämlich auch um das Recht auf gewerkschaftliche Selbstorganisation, somit letztlich auch um die Gewerkschaftsfreiheit. Und genauso hatte sie darauf verwiesen, dass dem Arbeitskampf eine größere Bedeutung inne wohnt, als es die Größe des Betriebes vermuten lässt.

Unter dem Strich muss man feststellen, dass sie sich mit diesen Einschätzungen nicht geirrt hat. Ganz offensichtlich werden sie auch von anderen AkteurInnen - allerdings mit entgegen gesetzten Interessen - geteilt, die bereit waren, im Fall Babylon einiges in die Waagschale zu werfen. Sicher, es lässt sich nicht hundertprozentig sagen, was genau die Motivationen der einzelnen verstrickten Personen war. Dennoch lässt sich recht schlüssig erschließen, wer im Babylon-Konflikt welche Interessen verfolgte und warum der kämpferische Ansatz der FAU und ihrer Betriebsgruppe die Organisationsfrage stellte.

4.2.1. Wer ist hier gelb?

Immer wieder wurden gegen die FAU Argumente ins Feld geführt, die auf die gelben (synonym für; arbeitgeberfreundlich) Gewerkschaften gemünzt sind. Letztlich wurde auch die gegen sie gerichtete Rechtsprechung auf die FAU angewendet.


Foto: Oliver Wolters

Erinnern wir uns: Der DGB forcierte durchaus nachvollziehbar eine Rechtsprechung, die es arbeitgeberfreundlichen Pseudo-Gewerkschaften wie den Christlichen nicht ermöglichen sollte, Dumping-Tarifverträge abzuschließen. Im Falle der Christlichen heißt das konkret: ohne Kampfkraft liegt nahe, dass der Tarif keinem "Kräftegleichgewicht" entspreche und dementsprechend eine Gefälligkeit sei. Dieser Vorsatz lässt sich jedoch in keinster Weise auf die FAU übertragen. Diese kann nur dort aktiv werden, wo sie eine betriebliche und aktive Basis besitzt, alles andere schließt sich mit dem abgelehnten Stellvertretungsprinzip, wie es DGB oder CGB besitzen, bei der FAU prinzipiell wie statutengemäß aus. Ver.di hebelte dieses Prinzip von selbst aus. Die Bewahrung des Einheitsgewerkschaftsprinzips, welches wiederum einen Garant gegen die Dumping-Tarifverträge darstellen sollte, konnte im Fall Babylon nur bestehen bleiben, indem die radikaleren Forderungen und ein Arbeitskampf unterlaufen wurden. Doch wozu ist dann noch eine Einheitsgewerkschaft zu gebrauchen?

4.2.2. Mythos Einheitsgewerkschaft

Der Gedanke, eine große vereinte Gewerkschaft bedeute automatisch Stärke, ist ein fataler Trugschluss. SyndikalistInnen haben immer wieder darauf verwiesen, dass monolithische Zentralapparate zur Erstarrung einer Bewegung führen und sich auf aktuelle Erfordernisse nicht einstellen können, dass Berufsfunktionärstum und staatliche Einbindung zur Entfremdung von der Realität führen, dass eine abstrakte Stellvertreterpolitik potentielle Dynamiken erstickt und die Basis zu einer Passivmentalität erzieht usw. Dieses Problem wurde beim DGB vielfach schon diagnostiziert, ohne dass daraus die Konsequenzen gezogen würden und andere Modelle aufgebaut würden.

Heute bekommen die SyndikalistInnen von unerwarteter Seite wissenschaftlichen Beistand. Z.B. haben (neoliberale) Wirtschaftswissenschaftler in den letzten Jahren begonnnen, die Gewerkschaften nicht nur als sozialen Akteur sondern auch als Teil der Wirtschaftsstruktur und als "Arbeitsmarktinstitution" zu betrachten. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die ArbeiterInnen sich am meisten mit ihren Forderungen zurückhalten bzw. am wenigsten davon durchsetzen, wenn sie entweder a) regelrecht desorganisiert ist (z.B. nur Betriebsgewerkschaften) oder b) hochzentralisiert und stark institutionell eingebunden sind (Korporatismus). Dezentral, aber dennoch solidarische Gewerkschaftsstrukturen mit Verhandlungsebenen, die bei der Basis liegen, würden dagegen zu unkontrollierbaren Klassendynamiken führen. Durch die Erfahrung der Krise (z.B. haben in Deutschland die Gewerkschaften am wenigsten Stunk gemacht) fühlen sich diese Theoretiker nun bestätigt und können der korporatistischen Einheitsgewerkschaft immer mehr abgewinnen, die sie als Standortvorteil preisen. Es ist geradezu süffisant, dass sie genau wie die SyndikalistInnen zu dem Schluss kommen, dass dieses Gewerkschaftsmodell zur Internalisierung kapitalistischer Logiken unter den Funktionären und einer Disziplinierung der ArbeiterInnen führen würden - sie betrachten es eben halt nur von der anderen Seite der Klassenkampf-Arena.


Foto: Oliver Wolters

Diese Erkenntnis ist übrigens nichts Neues. Bereits die Regierung Thatcher war sich dem bewusst und zielte folglich gleich darauf ab, die Gewerkschaft zu bändigen, indem sie die Lohnverhandlungssysteme und damit auch die Gewerkschaften zentralisieren ließ. Und auch die DGB-Gründung in der deutschen Nachkriegszeit, deren Konzeption wesentlich der Gewerkschaftspolitik der US-Militäradministration folgte, hatte diesen Gedanken zum Hintergrund: der DGB, so hieß es in den Strategiepapieren, solle "ein Bollwerk gegen Kommunismus und Radikalismus" sein. Allem Anschein nach scheinen die Interessensantagonisten in der Frage gewerkschaftliches Strukturen und Methoden theoretisch besser bewandert zu sein, als die Gewerkschaftsbewegung selbst.

4.2.3. Mehr als nur eine Lohnfrage

In der syndikalistischen Theorie wurde immer wieder betont, welche Bedeutung das Voranpreschen bewusst handelnder Minderheiten haben kann: sie können Impulse setzen, die ganze Flächenbrände auslösen. Brände, die in Zeiten der Krise noch umso nötiger erscheinen. In Berlin kämpft derweil eine kleine Belegschaft seit einem Jahr selbstbestimmt, innovativ und hartnäckig. Hier hat sich gezeigt, dass Organisation und Kämpfen unter prekären Bedingungen möglich ist und dass Tarifpolitik mehr sein kann als die Summe des geforderten Entgeldes. Wie auch Antonio Negri neulich treffend erklärte, sei die Lohnfrage selbst natürlich keine revolutionäre Frage, gehe es dabei erst mal nur darum, das Geld zum Überleben zu haben. Das entscheidende aber sei die Form, die die Kämpfe annehmen, denn in dem Moment, wo sie bestimmte Formen annehmen, stelle sich sofort die Organisationsfrage und die Frage nach der gesellschaftlichen Transformation.

Eben diese sprengende Kraft war im Babylon-Konflikt zu beobachten: Selbstorganisation, weitreichende und innovative Forderungen, kreative und kämpferische Arbeitskampfmaßnahmen und eine enorme Welle der Solidarität. Dem patriarchalen Führungsstil im Babylon sollte die Struktur einer aktiven Belegschaft entgegengesetzt werden. Schließlich bedeutet für die FAU Gewerkschaftsarbeit einiges mehr als nur die Lohnfrage.


Foto: Oliver Wolters

4.3.4. Deutsche Traditionen beenden!

Das Subversive an dem Ansatz besteht vor allem darin, dass er in der Tat mit allen deutschen Traditionen bricht. In anderen Ländern ist die Idee einer kämpferischen Basisgewerkschaft viel weiter verbreitet, der Gewerkschaftsgedanke weniger eindimensional und wesentlich reichhaltiger. Etwas zugespitzt könnte man gar sagen, dass die zentralistische Einheitsgewerkschaft die Entsprechung der deutschen Obrigkeitsmentalität in der Arbeiterbewegung darstellt. Es ist bezeichnend, dass das Verbotsurteil im Ausland Wellen der Empörung ausgelöst hat und verschiedene Organisationen bereits regelmäßig Solidaritätsaktionen durchführen. In Deutschland scheinen sich viele - auch unter den Linken - weder über die Bedeutung eines revolutionären Gewerkschaftsansatzes für Klassendynamiken noch über die Tragweite des Urteils für sie selbst im Klaren zu sein. Das muss sich nun ändern.

Das Urteil verbietet nicht nur der FAU Berlin im Speziellen die Gewerkschaftsarbeit. In seiner ultimativen Argumentation ist es allgemein und bedeutet - ohne Übertreibung! - die Verunmöglichung jeglicher Gewerkschaftsorganisation von unten. Und es bedeutet, dass uns allen dadurch verboten wird, selbst die Gewerkschaft zu wählen, mit der wir kämpfen möchten. Den Babylon-Beschäftigten z.B. wird ver.di als Gewerkschaft vorgeschrieben, wenn sie einen Kollektivvertrag erwirken wollen. Das hat mit Gewerkschaftsfreiheit nichts mehr zu tun und steht eher in der Tradition faschistischer Korporationen als des Koalitionsgedankens.

Auch werden damit Antworten der Lohnabhängigen auf die Umstrukturierung der Arbeitswelt erschwert. Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht, schaffen tariffreie Zonen, wo die etablierten Gewerkschaften nichts zu sagen haben. Häufig kümmern sie sich nicht um diese (wie übrigens auch im Babylon) oder sind zu unattraktiv (weil veraltet und schwerfällig) für interessierte Beschäftigte. Belegschaften, die nun selbstorganisiert gegen ihre Arbeitgeber vorgehen wollen, würden nach der jetzigen Rechtsprechung leicht zu kriminalisieren sein. Es soll alles nur über die vorgefertigten und entmündigenden Bahnen der zentralen Stellvertretung laufen.


Foto: Oliver Wolters

5. Der Blick über den Tellerrand - internationale Solidarität

Internationale Solidarität hatte immer einen großen Stellenwert in der Arbeit der Gewerkschaftsföderation FAU. Der Gedanke der AktivistInnen, der dahintersteht, ist, dass ein Angriff auf eineN von uns, ein Angriff auf alle ist! Somit war auch klar, dass das strafbewehrte Verbot gegen die FAU Berlin auch außerhalb der Grenzen der BRD zu Reaktionen führt. Europa- und weltweit erklären sich linke und ArbeiterInnen-Organisationen solidarisch und führen erste Protestaktionen zur Unterstützung der FAU Berlin durch.

Aus verschiedenen Ländern erreichten die FAU Solidaritätserklärungen der Schwestergewerkschaften. So z.B. aus Polen, Norwegen, Russland, Frankreich und Portugal. Aber auch GewerkschafterInnen und andere soziale AktivistInnen außerhalb der IAA haben ihre Solidarität bekundet. Darunter z.B. regionale Gruppen der Jugendorganisation der schweizer Gewerkschaft UNIA. Rund um den Globus erscheinen derzeit Berichte über den Versuch, die FAU Berlin auszubremsen. So zum Beispiel in den USA im Rahmen von ZMAG, in Kanada und vielen anderen Orten. Weit über 1.000 Protestmails und -Faxe wurden bisher verschickt.

Eine Auswahl bisheriger Solidaritätsaktionen:

Spanien. In Madrid protestierten am 19. Dezember GewerkschafterInnen der spanischen CNT-AIT vor dem Sitz des Goethe-Institutes und der deutschen Botschaft gegen die Verbotspolitik der Berliner Justiz. Am 23. Dezember 2009 fanden auf den kanarischen Inseln Teneriffa und Gran Canaria Kundgebungen der CNT in Santa Cruz und Las Palmas u.a. vor diplomatischen Vertretungen der BRD statt. Im Konsulat in Santa Cruz wurde eine Protestnote übergeben. Am 2. Januar 2010 fand eine Protestaktion vor dem deutschen Konsulat im spanischen Zaragoza statt. Am 7. Januar versammelten sich Mitglieder der CNT-Syndikate aus Vigo, Ferrol und Santiago de Compostela vor dem deutschen Konsulat der galizischen Hafenstadt.

Schweden. Am Montag, den 4. Januar protestierten mehrere dutzend Mitglieder der schwedischen Gewerkschaft SAC vor der deutschen Botschaft in Stockholm ihre Solidarität mit der FAU Berlin. Zuvor hatten Mitglieder der Stockholmer Lokalföderation mehrfach ergebnislos versucht, von der deutschen Botschaft eine Stellungnahme zu erhalten. Nach der Protestaktion wurde zugesagt, eine Protestnote weiterzugeben. Seitdem führt die SAC regelmäßig Aktion für die FAU Berlin durch.

Polen. Am 8. Januar protestierten Mitglieder der polnischen IP (Inicjatywa Pracownicza/engl. Workers' Initiative) und der Anarchistischen Föderation in Poznan gegen das faktische Gewerkschaftsverbot gegenüber der FAU Berlin. Am 11. Januar fanden in Polen in 5 Städten Solidaritätsaktionen mit der FAU statt. Die GenossInnen hatten Pickets vor der deutschen Botschaft in Warsaw und vor den Konsulaten in Wroclaw, Gdansk, Gliwice and Olstzyn organisiert. Zusätzlich wurden noch kleinere Protestaktionen in einer Reihe von anderen Städten durchgeführt. In Gdansk gelang es, ein Transparent am Konsulatsgebäude zu befestigen, in Warsaw wurden Protestreden gehalten und revolutionäre Lieder gesungen. Angekündigt wurde die Fortsetzung der Proteste, falls sich die Situation in Deutschland nicht verändern sollte. Neben der ZSP-IAA nahmen Mitglieder der WRS (Freedom, Equality and Solidarity), der anarchistischen Föderation, der Warmia Libertarian Library und der Workers' Initiative an den Aktionen teil.

Frankreich. Mitglieder der CNT Paris haben am 10. Januar auf der Generalversammlung der "Front de Gauche" einen offenen Brief verteilt, der zur Solidarität mit den Babylon-Beschäftigten und der FAU Berlin aufruft. Der Text fordert die Mitglieder der Schwesterorganisation der Linkspartei auf, dieser ihre Besorgnis über die Umstände in Berlin oder ihren Protest über die Rolle von Teilen der Partei im Konflikt um das Kino Babylon Mitte mitzuteilen. Auf der Website des Generalsekretariats des «Parti de Gauche» (Linkspartei) - einer Schwesterpartei von «die LINKE» - beschwerten sich Parteimitglieder dann auch bald darüber, dass die Berliner Linkspartei sie durch ihr Agieren in Sachen Kino Babylon Mitte in eine "unangenehme Situation" bringen würde.

Bangladesh. Die mehrere Tausend Mitglieder zählende Gewerkschaft von TextilarbeiterInnen, die NGWF erklärte ihre Solidarität mit der FAU Berlin und ihre Empörung über das de-Facto-Verbot.

Die Fülle der Aktionen können wir leider nicht komplett dokumentieren, sie wird jedoch auf der Sonderseite (siehe unten) regelmäßig aktualisiert. Weltweit erreichen die FAU Berlin immer noch Solidaritätserklärungen und Berichte über Aktionen, die gelaufen sind, und noch weit über den Aktionstag geplant werden. Die nächsten Größeren werden beispielsweise in Zaragoza, Brüssel oder Pittsburgh stattfinden.

6. Ein Jahr Arbeitskampf im Babylon - ein Rückblick von innen

Ein Beitrag der Babylon-Mitarbeiter aus der Betriebsgruppe

Wieviel kann man schlucken, bevor man anfängt zu kämpfen? Im Babylon war es eine ganze Menge. Unterirdische Löhne, keine schriftlichen Verträge, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub, Kündigungen "wegen so einem Gefühl". Und angeschrieen werden für Fehler, die nicht Du gemacht hast, sondern der, der Dich anschreit. Und du schluckst das, und schwankst zwischen ohnmächtiger Wut und "ich schmeiss das sowieso bald alles hin." Und bleibst.

Wir kämpften uns durch Paragraphenwust und gründeten einen Betriebsrat, was sogar gelang. Wir dachten, die Verhältnisse würden sich ändern und für uns alles besser werden. Besser wurde wenig, aber alles komplizierter. Die Willkür und die Schikanen gingen weiter, auch gegen die Betriebsräte selbst (Kündigung, Versetzung in den Keller u.ä.). Und alles, was Du tun kannst ist: Gesetze lesen, Beschlüsse fassen, stundenlang mit Anwälten telefonieren und auf den glücklichen Ausgang des Verfahrens hoffen.

Wir fragten bei ver.di an. Die waren immer "im Haus unterwegs", krank, im Urlaub, versetzten uns bei Treffen. Die wussten, bei den Prekären sind weder Mitglieder noch Ruhm zu holen und ließen uns eiskalt hängen. Blieb die FAU. Die hörten uns an, fragten nach und sagten dann: da kann man was machen.

Und erst ab da machten wir wirklich selbst was, erst in diesem Moment kam Bewegung in die Sache. Mehrere Mitarbeiter schlossen sich nach und nach der Betriebsgruppe an, einer wurde nach einer Kundgebung gefeuert, potentielle Streikbrecher am Betriebsrat vorbei eingestellt. Aber überwältigend war eines: unsere Einigkeit im Betrieb. Und noch etwas: die Zähigkeit und Energie der FAU.


Foto: Oliver Wolters

Zäh und lang war aber auch der Kampf, von uns Mitarbeitern wurde einer nach dem anderen aus dem Babylon gedrängt, etwa 10 von 30. Viele der "Kampf"-Methoden der Chefs waren absolut kontraproduktiv für sie: etwa Kündigungen oder der Brief mit der Warnung vor der gefährlichen FAU, die ja vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weswegen man mit ihr nicht verhandeln könne. So etwas brachte Wut bzw. gute Laune in den Kampf, der uns auf die Dauer mürbe machte.

Und dann: der "Verrat", Politik genannt. Lügen, Verleumdungen, Intrigen, Bauernopfer. Der Chef verkündet stolz vor Kinopublikum, er würde jetzt mit ver.di verhandeln, einer "richtigen Gewerkschaft" und legt ver.di-Pressemitteilungen im Kino aus. Die Linke verteilt vor dem Babylon Flugblätter gegen die FAU und brüstet sich, die "richtige Gewerkschaft" eingeschaltet zu haben, was die verneint. Grossmans und Hackels teures Anwaltsbüro überziehen die FAU Berlin mit Klagen, wobei Geld verballert wird, mit dem man den von uns, der Betriebsgruppe der FAU Berlin vorgelegten Tarifvertragsentwurf wahrscheinlich für ein Jahr hätte verwirklichen können.

Die Mitarbeiter waren inzwischen müde und verunsichert. Und da, tätä: ver.di verteilt den Kuchen. Zwar sind von ihren Versprechungen große Stücke abgebrochen - aber naja, immerhin, wenigstens was. Weit unter dem Flächentarifvertrag, die Arbeitsbedingungen sind wie gehabt, aber: seid froh, dass ihr überhaupt was kriegt. Es lebe die Einheitsgewerkschaft.

Gut: sie haben uns gefeuert, belogen, betrogen, geprellt, abgespeist, de facto verboten. Das war nicht schwer - Arbeitgeber, Senat und Die Linke, Die Einheitsgewerkschaft und die Gerichte gegen eine Handvoll Kinoarbeiter und eine kleine kämpferische ArbeiterInnenorganisation.

Aber, so pathetisch das klingt - wir haben was gelernt: die Macht der Selbstorganisation. Für alle im Babylon war es der erste Arbeitskampf, diese Erfahrung war überwältigend und hat vielen die Augen geöffnet über die Verhältnisse, wie am Rosa-Luxemburg-Platz im Kleinen, so fast überall im Großen.

Das bleibt. Und das werden wir weiter anwenden, egal, wem wir unsere Kraft und unsere Zeit verkaufen müssen.

Und tun werden wir das mit der "Organisation" unserer Wahl.

Web-Verweise

Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Verbot gegen die FAU Berlin

29./30.1 bundesweiter und internationaler Aktionstag

Informationen

Berlin | 23.01.

Infoveranstaltung: 2 Referenten berichten vom Arbeitskampf und dem Verbot. Mit Film zum Konflikt

  • 20.00 Uhr | Zielona Gora | Grünberger Str. 73, Boxhagener Platz, U5: Samariterstr
  • 22.00 Uhr | Soliparty im Zielona Gora

Münster | 29.01.

Infostand : Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland

  • 15.00 Uhr | Salzstraße | Höhe Ex-Kino Stadt New York, nähe Servatiiplatz

Berlin | 30.01

Podiumsdiskussion : "Neue Formen von Arbeit und kollektiver Organisierung"

  • 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr | Roter Salon, Volksbühne | U2: Rosa-Luxembourg-Platz
  • Panel 1: Partizipation und gewerkschaftliche Organisationsformen
    Renate Hürtgen, Jochen Gester, Holger Marcks, Joachim Schulte
  • Panel 2: Gewerkschaftliche Alternativen und ihre Umsetzung
    Willi Hayek, Bodo Zeuner, Klaus Stähle, Babylon Betriebsgruppe

Informationen

Hamburg | 30.01.

Aktionstag: Nähere Informationen

Hannover | 30.01.

Aktionstag: Nähere Informationen

Kiel | 09.02.

Veranstaltung zum Babylon-Konflikt und Korporatismus in Deutschland

genaure Daten folgen | FAU Kiel

Berlin | 16.02

Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg: Widerspruchsverfahren der FAU, kommt und zeigt euch solidarisch!

  • 11.00 Uhr | Saal 233 | Magdeburger Platz 1 | U1 Kurfürstenstrasse | U2, 3, 4 Nollendorfplatz

Informationen zu weiteren Terminen gibt es auf www.fau.org.

Presseüberblick

Aus der anarchosyndikalistischen Zeitung "Direkte Aktion (DA)":



Quelle: http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml
Antifaschistische Gruppe Südthüringen