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![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!8 Monate Haft wegen Verstoß gegen Residenzpflichtbr>Eintragsdatum: 2009-05-24 — Quelle: The Voice Ganz unverblümt zeigt der deutsche Rechtsstaat sein rassistisches Gesicht, nun am Beispiel von Felix Otto. Er ist ein weiteres Opfer der rassistischen Residenzpflicht geworden. Durch eine offensichtlich rassistische Rasterfahndung am 30. April 2009 in die Fänge der Rechtsstaatler_innen geraten, soll er nun zunächst bis voraussichtlich November 2009 im Gefängnis Suhl-Goldlauter eingesperrt bleiben. Mehr Infos bei The Voice: [klick]Kommt zur Kundgebung am Samstag, den 30. Mai 2009, um 14 Uhr auf dem Erfurter Anger! Freiheit für Felix Otto! Residenzpflicht abschaffen! Presse: 20.05.09 - The Voice
Übt zivilen Ungehorsam! - The VOICE Refugee Forum fordert die sofortige Freilassung von Felix Otto
The VOICE Refugee Forum fordert die sofortige Freilassung von Felix Otto "Residenzpflicht" abschaffen! Bewegungsfreiheit jetzt! Acht Monate Gefängnis für den kamerunischen Asylbewerber Felix Otto in Thüringen Kundgebung in Erfurt: Am Samstag, 30.05.2009, um 14.00 Uhr, Am Anger Die rassistische Polizeikontrolle von Felix Otto am 30. März auf der Autobahn zwischen Jena und Erfurt und führte zu seiner sofortigen Inhaftierung. Acht Monate muss der Flüchtling aus Kamerun jetzt im Gefängnis bleiben, weil er die "Residenzpflicht" verletzt hat. Ein Richter hat angeordnet, dass er bis November die JVA Suhl-Goldlauter nicht verlassen wird. Einmal mehr hat ein Flüchtling das "natürliche Flüchtlingsverbrechen" begangen, nur weil er sein selbstverständliches Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen hat. Das ist ein Recht, das eigentlich von der UN-Menschenrechtscharta (Artikel 13: "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.") und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. Der Straftatbestand ist in Deutschland so angelegt, dass er überhaupt nur von Flüchtlingen begangen werden kann. Deutsche und Europäer können nicht gegen die "Residenzpflicht" verstoßen, während Flüchtlinge automatisch durch sie kriminalisiert werden. Der Richter behauptet, an dem Urteil sei nichts außergewöhnliches, weil er in vergleichbaren Fällen schon ähnliche Urteile gefällt habe. Er erwartet sogar noch von uns, seine besondere Nachsicht zu würdigen, weil er Otto nach geltender Gesetzeslage sogar für ein ganzes Jahr ins Gefängnis hätte stecken lassen können. Nach geltender Gesetzeslage? So, wie die Handlanger der Nazis 1946 in Nürnberg argumentiert haben, dass sie einfach nur dem Gesetz gefolgt sind? Es ist eine Schande, dass es ein solches Gesetz in Deutschland gibt, und es ist eine noch größere Schande, dass es angewendet wird. Man darf nicht vergessen, dass die "Residenzpflicht" die Nachfolgeregelung einer Beschränkung ist, die die Nazis 1938 Ausländern auferlegt haben. Ebenso wie heute konnte man damals für einen Verstoß gegen diese Bestimmung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Wer sich den Wortlaut und das Strafmass des damaligen Paragrafen anschaut, der wird kaum einen Unterschied zur heutigen "Residenzpflicht" feststellen können. Sie war damals ein rassistisches Gesetz, sie ist heute ein rassistisches Gesetz und sie gehört abgeschafft! Felix Otto ist kein Krimineller; er wurde wegen eines rassistischen Gesetzes ins Gefängnis gesteckt. Wir fordern seine sofortige Freilassung und die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht. Wir fordern alle fortschrittlichen Menschen und politischen Gruppen auf, uns dabei solidarisch zu unterstützen, die Inhaftierung Felix Ottos zu verurteilen und seine sofortige Freilassung zu fordern. Kommt zur Kundgebung: Am Samstag, 30. Mai 2009 Um 14 Uhr, "Am Anger", Erfurt Freiheit für Felix Otto! Residenzpflicht abschaffen! Die Residenzpflicht richtet sich gegen unser Grundrecht auf Bewegungsfreiheit und kriminalisiert uns. Deshalb leisten Aktivisten von The VOICE seit vielen Jahren Widerstand gegen dieses rassistische Sondergesetz - bisher aber ohne Erfolg. Mit dem Fall von Felix Otto wird die Dimension dieses Paragraphen sichtbar: Ein Mensch wird zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt einzig und allein deshalb, weil er seinen Landkreis verlassen hat. Das ist eine skandalöse Form der Unterdrückung von Flüchtlingen und wir werden nicht aufhören, gegen solche koloniale Justiz in Deutschland zu protestieren und Widerstand zu leisten. Es ist Zeit, dass wir zusammenkommen, diskutieren und aktiv werden - wieder und wieder, um unseren Widerstand zu stärken und die richtigen Antworten auf dieses Urteil gegen Felix Otto zu finden. Die Flüchtlinge, damit wir weiterkämpfen und Widerstand leisten für unsere Grundrechte. Ihr alle, damit Eure Zeugenschaft Teil unseres Kampfes wird. Hinaus auf die Straße! Übt zivilen Ungehorsam! 03.05.09 - TAZ
Asylbewerber verletzt Residenzpflicht Acht Monate Knast Ein Kameruner soll acht Monate absitzen, weil er den ihm zugewiesenen Landkreis verlassen hat. "Das härteste Urteil, das wir kennen", sagt Pro Asyl. VON CHRISTIAN JAKOB 30. März, Autobahn A4, zwischen Erfurt und Jena. Die Polizei kontrolliert einen PKW. Für den Beifahrer, den Kameruner Felix Otto, endet damit seine Reise in Richtung Frankfurt. Stattdessen sitzt er seither in Zelle der JVA Suhl-Goldlauter - und wird diese auch erst im November wieder verlassen. "Herr Otto war zur Fahndung ausgeschrieben, weil er gegen das Asylverfahrensgesetz verstoßen hat," sagt die Sprecherin des Thüringer Justizministeriums, Sandra Littman. Andere Straftaten habe er nicht begangen. Otto hat sich nicht an die so genannte "Residenzpflicht" gehalten. Der Passus des Asylverfahrensgesetzes erlegt Flüchtlingen eine "räumliche Beschränkung" auf; Verstöße gegen diese nur in Deutschland existierende Bestimmung können mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Otto lebte in einem abgelegenen Asylbewerberheim einige Kilometer von Juchhöh, im Saale-Orla-Kreis. "Er ist jedoch bei polizeilichen Kontrollen mehrfach außerhalb dieses Landkreises angetroffen worden," sagt Dieter Marufke, Richter am Amtsgericht Bad Lobenstein. Wie oft genau, kann Marufke nicht sagen, die Akte sei derzeit bei einer anderen Behörde. Im letzten Jahr hat er Otto deshalb zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Doch der Kameruner habe gegen die Auflagen verstoßen: "Er sollte sich einmal pro Woche in seinem Heim in eine Liste eintragen," sagt Marufke. Stattdessen sei Otto dort überhaupt nicht mehr gesehen worden, die Ausländerbehörde und sein Bewährungshelfer konnten ihn nicht erreichen. "Einen krasseren Verstoß gibt es wohl kaum," sagt Marufke. Am 13. Dezember widerrief er deshalb die Bewährung. Das Strafmaß hält Marufke für angemessen. "Wäre hier überzogen geurteilt worden, dann hätte da auch die Staatsanwaltschaft reagiert." Ähnliche Urteile seien "mit Sicherheit" in der Vergangenheit schon öfter ergangen. Genau dies bestreiten Flüchtlingsorganisationen. "Das ist das bei weitem härteste Urteil, das wir kennen," sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl in Frankfurt. Ihm sei "kein einziger Fall bekannt", in dem ein Flüchtling wegen Reisdenzpflichtverstößen so lange ins Gefängnis musste. Dabei seien diese Verstöße häufig: "Das ist auch völlig selbstverständlich, die meisten Leute würden kaputtgehen, wenn sie sich daran hielten." Offiziell wird die Residenzpflicht damit begründet, dass Asylbewerber für das Asylverfahren erreichbar sein sollen. "Da wäre es mit einer Wohnsitzverpflichtung aber getan," sagt Mesovic. Dass man ein so hohes Gut wie die Freizügigkeit derart einschränke sei "überhaupt nicht einzusehen." Der Paragraf sei "absolut schikanös, der muss weg," sagt Mesovic. Ähnlich äußerte sich die afrikanische Flüchtlingsorganisation "The Voice" aus Jena, bei der Otto Mitglied ist. "Er hat sich lediglich die Bewegungsfreiheit genommen, die außer Asylbewerbern jedem Menschen in Deutschland zusteht," sagt Voice-Sprecher Osaren Igbinoba. Er sei wie alle Asylbewerber "ohne irgendein Verbrechen für Jahre zur sozialen Isolation in seinem Landkreis verurteilt gewesen". Weil er dies nicht akzeptiert habe, werde er nun "mit einem Gefängnis aus Mauern, Gitter und Stahl bestraft." Igbinoba erneuerte die von "The Voice" seit vielen Jahren erhobene Forderung nach der Abschaffung der Residenzpflicht. |
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