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Urteil gegen Arnstädter Nazi-Schläger in Berufungsprozess bestätigt

Eintragsdatum: 2008-11-21Quelle: AGST

Das erstinstanzliche Urteil gegen die Arnstädter Nazi-Schläger, die im November 2005 ein 16-jähriges Mädchen am Rande eines Fackelmarsches in Friedrichroda (Landkreis Gotha) brutal zusammengeschlagen haben, wurde vom Erfurter Landgericht bestätigt bzw. sogar erweitert.

Vier Arnstädter Neonazis hatten am 13. November 2005 ein 16-jähriges Mädchen am Rande eines faschistischen Fackelmarsches zum so genannten "Heldengedenken" in Friedrichroda brutal zusammengeschlagen. Das Amtsgericht Gotha verurteilte die Neonazis am 22. Februar 2008 zur 7 bzw. 8 Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung.

Bericht vom 1. Prozesstag: [Klick] Bericht vom 2. und 3. Prozesstag und dem Urteil: [Klick]

Drei der vier Neonazis gingen danach in Revision. Sven Geyer akzeptierte das Urteil wegen eines Kompromisses mit der Staatsanwaltschaft, die wohl im Gegenzug das Verfahren wegen einer Neonazi-Postille einstellte. Dies ist nicht zuletzt ein Ausdruck fehlender Solidarität unter den Neonazis, da es die Position der übrigen Revisionswilligen schwächte.

Am 17. November fand vor dem Erfurter Landgericht der Berufungsprozess der drei verbliebenen Täter statt. Den Neonazis, die eine Verschwörung von Opfer und Zeugen glaubhaft machen wollten, machte der Richter schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass das Urteil vom Amtsgericht Gotha noch an der unteren Strafmaßgrenze war und die Beweise gegen die Täter sprechen. Nichtsdestotrotz nahmen Nico Geyer, Enrico Hartung und Steffen Hennrich, der sich vom Neonazi-Anwalt Thomas Jauch vertreten ließ, den Berufungsantrag nicht zurück.

Steffen Hennrich und Thomas Jauch übernahmen auch schon wie beim ersten Prozess die Rolle der Wortführer für die Angeklagten und bemühten sich die Betroffene mürbe zu machen und zu diffamieren. Der Plan ging nicht auf. Auch Nazi-Kamerad Patrick Wieschke, der als Zeuge geladen war, weil er Ordner des Fackelmarsches im November 2005 war, konnte die Kohlen nicht aus dem Feuer holen, trotz der Falschaussage die Angeklagten seien ihren Opfern nicht hinterher gerannt, sondern ruhigen Schrittes gegangen.

Im Grunde bestätigte sich die Aussage der Betroffenen mit jedem_jeder verhörten Zeug_in. Und so fiel die Verurteilung wieder im Rahmen des ersten Urteils aus. Die Neonazis wurden zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung und zu Geldstrafen verurteilt.

Ob die Neonazis die nächste Instanz anrufen werden, bleibt abzuwarten. Die Erfolgsaussichten sind eher gering einzuschätzen.

Solidarität mit allen Betroffenen von Nazigewalt!
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