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Ilmkreis: Polizeiversagen bei Neonazi-Konzert in Wolfsberg

Eintragsdatum: 2008-09-03Quelle: AGST

Am 31.05.2008 fand in der Gemeinde Wolfsberg, welche ein Ortsteil Gräfinau-Angstedts ist, ein neofaschistisches Konzert statt. Unter anderem mit den Rechtsrock-Bands "System Infarkt" (Thüringen), "PAK 88" (Thüringen) und "Undergrundwehr" (Bayern) im Programm. Das an diesem besagtem Abend die Polizei versagte, steht wohl außer Frage.

Die Anwohner_innen hatten gegen 22.00 Uhr die Polizei auf die stattfindende Musikveranstaltung aufmerksam gemacht, diese allerdings zeigte sich nicht verantwortlich in die ganze Misere einzugreifen und ließ die Naziveranstaltung stattfinden. Nach Einschätzung des Thüringer Innenminister Manfred Scherer (CDU) konnten keine Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Störungen anderer Art weder am Veranstaltungsort noch in dessen Umgebung festgestellt werden.
Die Polizei beließ es schließlich nur auf Halterabfragen der parkenden Pkws und nahm Kontakt zum Inhaber der Gaststätte auf, obwohl, wie die Thüringer Allgemeine schrieb, es seit 2005 klar geregelt sei, dass auch private Feiern unterbunden werden können und sollen, wenn etwa mit einer "Störung der öffentlichen Sicherheit" gerechnet werden muss. Etwa in Folge von Verstößen gegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Unter den 80 Teilnehmer_innen des Konzertes konnte die Polizei lediglich zwei Verstöße gegen diesen Paragraphen ermitteln. Dass sie an diesem Abend intensive Kontrollen durchgeführt hat, darf bezweifelt werden. Außerdem hieß es in der Thüringer Allgemeine, "sei es ausreichend, wenn der Teilnehmerkreis beziehungsweise die Interpreten der rechten Szene zuzuordnen seien. Dass dem so war, daran lässt das Innenministerium keinen Zweifel."
Ziel sollte es sein, derartige Veranstaltungen zukünftig zu verhindern. Jedoch ließ die Thüringer Polizei die Nazis feiern.

Presse:

28.08.2008 - TA
Offene Fragen zu Konzert

Das rechtsextreme Konzert vom 31. Mai 2008 in der Gemeinde Wolfsberg (TA berichtete) zieht weitere parlamentarische Kreise. Nach der Beantwortung seiner Anfrage an die Landesregierung schließt Frank Kuschel (die Linke) "ein Polizeiversagen nicht mehr aus".

WOLFSBERG (mth).
Nach Darstellung der Landesregierung habe am Abend des letzten Maitages für die nach Wolfsberg gerufenen Polizisten keine Möglichkeit bestanden, das laufende Rechtsrockkonzert zu beenden. Anwohner hatten die Beamten gegen 22 Uhr auf die Musikveranstaltung aufmerksam gemacht. Doch "Strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Störungen anderer Art konnten weder im Veranstaltungsraum noch im Umfeld der Veranstaltung festgestellt werden", so Thüringens Innenminister Manfred Scherer (CDU).
Also habe es die Polizei bei Halterabfragen zu geparkten Pkw belassen, habe die Namen der auftretenden Bands in Erfahrung gebracht sowie Kontakt zum Betreiber der Gaststätte aufgenommen. "Aufgrund des Lagebildes vor Ort war von einem nichtöffentlichen Charakter der Veranstaltung auszugehen", so das Fazit vor Ort. Unter den 80 Teilnehmern des Konzertes konnten lediglich zwei Verstöße gegen das Verwenden von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86 StGB) festgestellt werden. Damit sei die rechtliche Handhabe entfallen, das Konzert zu verbieten, so Scherer weiter. Die Innenbehörden gehen offenbar davon aus, dass es sich um eine private Feier gehandelt habe.

Diese Entscheidung widerspricht möglicherweise der Erlasslage des Innenministeriums. Denn seit 2005 ist klar geregelt, dass auch private Feiern zu unterbinden sind, wenn etwa mit Störungen der öffentlichen Sicherheit infolge von Verstößen gegen § 86 StGB gerechnet werden könne. Auch sei" vorrangiges Ziel der Tätigkeit aller Thüringer Sicherheitsbehörden die Unterbindung derartiger Veranstaltungen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Instrumentarien". Es reiche aus, wenn der Teilnehmerkreis beziehungsweise die Interpreten der rechten Szene zuzuordnen seien. Dass dem so war, daran lässt das Innenministerium keinen Zweifel.
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