![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!Zunehmende Reglementierung öffentlicher und privater Lebensbereichebr>Eintragsdatum: 2008-09-02 — Quelle: AGST Mit der geplanten Einführung eines Alkoholverbots in verschiedenen südthüringer Städten u.a. Suhl und Ilmenau, wird der allgemeine Sicherheitsdiskurs im öffentlichen Raum fortgesetzt. Die Folgen des Überwachungswahns führen zu einem neuen Typus städtischen Lebens für den ein hoher Konformitätsstandard und panoptische Raumkontrolle grundlegend sind. Dass ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit nicht dazu geeignet ist die Probleme alkoholabhängiger Menschen zu lösen, dürfte jeder_jedem klar sein. Viel mehr geht es um die Verlagerung sozialer Konflikte aus dem Stadtbild, um das Image der Stadt aufzupolieren. Mit einer solchen Verordnung wird jedoch den Staatsdiener_innen die Möglichkeit gegeben, unerwünschte Jugendliche und soziale Randgruppen zu kriminalisieren und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Entsprechende Verordnungen wurden bereits in Erfurt und Ilmenau mit der Ergänzung erlassen, dass ebenfalls "das Lagern von Personengruppen und längeres Verweilen" sowie das "Verschmutzen der Flächen" verboten ist. Der Maßstab für "längeres Verweilen" oder "übermäßigen Alkoholgenuss" - wie es meist in den Verordnungen formuliert ist - bleibt dabei subjektiv und der Willkür der jeweiligen Vollzugsbeamt_innen unterworfen. Unter dem Vorwand der Herstellung von Ordnung und Sicherheit werden systematisch die individuellen Freiheitsrechte aller und insbesondere jener eingeschränkt, die abseits der gesellschaftlichen Norm leben oder leben müssen. Das gesellschaftliche Leben wird zunehmend reglementiert und normiert.Das Alkoholverbot oder die Videoüberwachung in größeren Städten um "Problemschwerpunkte" reiht sich in eine Kette von Überwachungsmaßnahmen, die nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt sind. Seit den Terroranschlägen 2001 werden unter dem Deckmantel der "inneren Sicherheit" immer neue Überwachungsgesetze erlassen. Der Präventiv- bzw. Überwachungsstaat muss, das liegt in seiner Logik, den Bürger_innen immer mehr Freiheit nehmen, um ihnen dafür "Sicherheit" zu geben. Dies trägt den Zug zur Maßlosigkeit in sich, weil es nie genug "Sicherheit" geben kann. In unterschiedlichsten Lebensbereichen werden Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt und miteinander in Beziehung gesetzt. Durch die Vorratsdatenspeicherung ist es möglich geworden, rückwirkend Untersuchungen über persönliche Interessen durchzuführen. Jede Bewegung wird durch Positionsermittlung bei Handys, RFID-Chips, Überwachungskameras und Maut-Brücken erfassbar. Einen weiterer massiver Eingriff in die Privatsphäre stellt die geplante Online-Durchsuchung dar. Auf Computern werden oft über lange Lebensabschnitte intime Informationen gespeichert. Da die Online-Durchsuchung heimlich stattfinden soll, muss mensch in ständiger Angst leben Opfer dieser Anordnung zu werden. Die Trennung von Polizei und Geheimdienst als Konsequenz aus dem Dritten Reich wird aufgeweicht, z.B. durch die "Anti-Terror-Datei", die Informationen zusammenführt, die vorher aus gutem Grund getrennt gehalten wurden. Durch die Verknüpfung von Datenzusammenführung und einzelnen Überwachungselementen wird eine neue Dimension der Gefährdung von Grundrechten erreicht. Weitere Beispiele dafür gibt es en masse: die Steuer-ID (AGST berichtete), der große Lauschangriff, automatische Kennzeichenerfassung, §129a, Rasterfahndung, DNS-Analysen bei Bagatelldelikten, Kontenabfrage durch Sozialbehörden, Weitergabe der Flugpassagierdaten oder die biometrische Vermessung aller Bürger_innen mit zusätzlichem Lächel-Verbot, um nur einige zu nennen. Von einer verfassungsmäßig garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit kann keine Rede mehr sein. Das Grundrecht ist mittlerweile so weit beschränkt, dass nicht einmal mehr der innerste, private Kern der persönlichen Lebensentfaltung geschützt ist. Aktueller denn je wird auch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Das Gericht sprach sich gegen einen Zustand aus, "in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß". Die Bürger_innen müssten durch die Verfassung davor geschützt werden, dass "abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet und weitergegeben werden." Aktivitäten und Gesetzespläne, die die Verfassung negieren, wären eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz. Dass der Verfassungsschutzbericht jedoch nicht die Verfassung schützt, sondern nur deshalb so heißt, weil er vom Bundesamt für Verfassungsschutz publiziert wird, wird dadurch deutlich, dass nicht einmal der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble mit seinen kruden Sicherheitsmaßregelungen aufgeführt wird. Alkoholverbot und andere umfassende Überwachungsmaßnahmen negieren die Unschuldsvermutung. Der Mensch gilt nicht mehr als unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist, sondern er gilt als "noch" unschuldig, also potenziell gefährlich. Damit stellt jede_jeder ein denkbares Risiko für den Staat dar. Die Konsequenzen sind totale Überwachung um die "Sicherheit", besser gesagt die Sicherheit des Staates, zu bewahren. Dieses Sicherheitsrecht verfährt nun auch mit seinen Bürger_innen so skrubellos, wie es seit Jahren mit Migrant_innen verfährt. Als Vorbild für das geplante Bundesmelderegister dient das Ausländer_innenzentralregister, in dem mehr als hundert Millionen Einzeldaten zum jederzeitigen Zugriff gespeichert sind. Der Rechtsschutz im Asylrecht ist nicht mehr existent und Ausländer_innen gelten per se als verdächtig. Die Unschuldsvermutung hier ist schon längst abgeschafft. Ohne wegen dieser Taten verurteilt wurden zu sein, können Ausländer_innen abgeschoben werden. Auch hier genügt wieder die Sicherheit der BRD als Legitimation. Das Bild vom potentiell gefährlichen Individuum lässt sich aus dem Ausländer_innenrecht ableiten. Die Auswirkungen der allgegenwärtigen Überwachung sind bekannt; die Menschen verändern ihr Verhalten. In Anonymität verhält sich ein Mensch anders, als wenn er sich beobachtet fühlt. Anpassung und Konformität sind die Folge. Die Bereitschaft zur öffentlichen Meinungsäußerung und politisches Engagement verkümmern; die "Einheitsgesellschaft" lässt grüßen. Toleriert von einem großen Teil der Bevölkerung mit der Begründung, es werde schon "die Richtigen" treffen oder mensch habe doch nichts zu verbergen, kann sich dieser Überwachungsstaat weiter etablieren. Unter den jetzigen Bedingungen rückt Orwells "1984" immer näher. Presse: 25.07.2008 - Freies Wort
Sauberkeit
Alkoholverbot bald auch in Suhl? Stadt prüft derzeit Anordnung Suhl - Auch in Suhl könnte der übermäßige Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit demnächst verboten sein. Wie der Sprecher der Stadtverwaltung Holger Uske gestern auf Anfrage von Freies Wort mitteilte, werde eine solche Änderung der Stadtordnung gegenwärtig vom Ordnungsamt geprüft. "Dies findet in enger Abstimmung mit der Polizei statt", sagte Uske. Aktuell würden so genannte Schwerpunktbereiche bestimmt, die vom starken Alkoholkonsum mancher Menschen besonders stark betroffen seien. Konkret nannte Uske in diesem Zusammenhang den Mühlplatz und das Umfeld des Lauterbogencenters. Eine entsprechende Verordnung, die durch die Ordnungsbehörde beziehungsweise den Oberbürgermeister in Kraft gesetzt und wohl vom Landesverwaltungsamt geprüft werden müsste, könnte noch im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Mehrere Städte in Thüringen haben bereits derartige Verordnungen. Zuletzt hat die Landeshauptstadt am 4. Juli ein entsprechendes Dekret in Kraft gesetzt. Dort hat man die Stadtordnung um einen weiteren Passus ergänzt. Danach ist der "Alkoholverzehr in der Öffentlichkeit" auf Kinderspielplätzen und zu den Betriebszeiten von Schulen und Kindertagesstätten in deren Umfeld nicht länger gestattet. Auch in vielen Fußgängerbereichen der Erfurter Innenstadt ist Alkoholtrinken verbunden mit "Lagern von Personengruppen" oder "längeres Verweilen einzelner Personen" untersagt. Die Stadt reagierte damit auf Beschwerden, die es in der Vergangenheit zum übermäßigen Alkoholgenuss gab. In Bad Salzungen, wo eine ähnliche Verordnung schon seit 1992 gilt, habe man gute Erfahrungen damit gemacht, so der dortige Ordnungsamtsleiter Peter Luck. "Natürlich trägt das zur Sauberkeit und Sicherheit in einer Kurstadt bei." Man müsse die Verordnung aber mit "Fingerspitzengefühl" anwenden. Wer seinen Durst mit einem alkoholhaltigen Getränk lösche, aber keine Passanten belästige oder Müll verursache, werde nicht behelligt. In beiden Städten gilt die Regelung nicht für gastronomische Einrichtungen und ähnliches. Klar ist allen Beteiligten in Suhl und auch anderswo: Das Problem der oftmals alkoholabhängigen Menschen löst man mit derartigen rechtlichen Verordnungen nicht. Alles, was man tut, ist die Problemlage aus dem zentralen Stadtbild zu verbannen und so vielleicht das Image einer Stadt ein wenig aufzubessern. sh 13.08.2008 - Freies Wort
Mehr Personal
Ilmenau greift härter durch: Alkoholverbot für Innenstadt Neue Politessen? Stadt will Ordnungsamt 2009 aufstocken Ilmenau - Die Goethestadt hat ihre Bestimmungen zum Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit verschärft. Hintergrund waren auch Beschwerden von Bürgern, die sich in letzten Jahren zunehmend, vor allem durch trinkende Jugendliche, auf Ilmenaus Plätzen belästigt und geängstigt gefühlt hatten. Zum August nun wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt, also die Stadtordnung, verändert, wonach Alkohol an mehreren Plätzen nun verboten ist. "Leider nimmt auch in Ilmenau eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit insbesondere durch den Alkoholkonsum und die damit verbundenen Begleiterscheinungen auf öffentlichen Plätzen erkennbar zu", hatte OB Seeber die Maßnahme im Amtsblatt vom 8. August angekündigt. Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ilmenau würden die bisherigen Regelungen zum Verbot der Belästigung der Allgemeinheit daher "konkretisiert und der aktuellen Entwicklung angepasst". Das bedeutet nun, dass der Genuss alkoholischer Getränke auf folgenden Plätzen untersagt ist: Wetzlarer Platz, Kirchplatz, Spitalgasse einschließlich Spielplatz und öffentlicher Toilettenanlage, Platz am Apothekerbrunnen, Breitengasse, Bahnhofsvorplatz, Markt, Ziegenbrunnenplatz, Wenzelsgarten, Wasserspiele Lindenstraße, Naumannstraße, Lindenstraße, Straße des Friedens, Marktstraße, Hofmann-Straße. Ausgenommen wird das Alkoholverbot für genehmigte Freischankflächen und entsprechende Veranstaltungen dort. Das Lagern von Personengruppen oder längeres Verweilen (ab 15 bis 20 Minuten) bei gleichzeitigem Alkoholgenuss, Störung öffentlicher Ruhe, Verschmutzung von Flächen, Zweckentfremdung/Umstellen von Bänken oder Abspielen von Tonträgern (ausgenommen Headsets) gilt zudem im gesamten öffentlichen Bereich Ilmenaus, bis hin zu Spielplätzen, seit August als verboten Geahndet werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit, was mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro belegt werden kann. Bundesweiter Trend Gestern kündigte Oberbürgermeister Gerd-Michael Seeber (CDU) eine weitere Maßnahme im Kampf gegen Ausschreitungen und Missstände an. "Wir werden", sprach er für die Verwaltung, "zum Haushalt 2009 eine personelle Verstärkung des Ordnungsamtes einplanen". Mindestens eine weitere Person solle hier eingestellt werden, so Seeber mit Blick auf den neuen Haushaltsplan, der vom Stadtrat noch diskutiert und bestätigt werden muss. Die Stadt Ilmenau habe zunehmend, "wie andere Städte bundesweit auch - das ist kein Einzelphänomen Ilmenaus", merkte Seeber an, mit mehr Gewaltbereitschaft zu tun. Dazu kämen neue Gesetze, wie jenes des Rauchverbots in Gaststätten. Hier sei zwar das Landratsamt federführend, die Stadt leiste aber Amtshilfe bei der Durchsetzung des Gesetzes. "Die Ordnungslage im Sommer lässt zu wünschen übrig", stellte Seeber fest, dass die Politessen der Stadt die Aufgaben nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen könnten. Dabei zeichnete er das Bild einer trinkenden Gruppe Jugendlicher, gegen die zwei Politessen kaum etwas auszurichten vermochten. Strategien zum künftigen Umgang mit dieser Problematik sollen aber noch genauer abgestimmt werden. Es gehe, so sagte Seeber ausdrücklich, bei der Verschärfung der Verordnung "keinesfalls darum, Jugendliche von Plätzen oder aus Ilmenau zu verbannen". Vielmehr solle damit gesichert werden, dass sich einzelne Jugendliche wieder besser an Regeln des Zusammenlebens halten und diese auch durchgesetzt werden können. Eine erste Maßnahme im Zuge von Randalen in Ilmenau war die Aufstellung einer Überwachungskamera am Wetzlarer Platz. Die Maßnahme habe sich bewährt, sagte Seeber gestern auf Anfrage von Freies Wort. Es sei seitdem zu keiner weiteren Beschädigung des Denkmals mehr gekommen. Seeber sah sich auch gestern in der neuerlichen Verschärfung des Ordnungsrechts in Ilmenau bestätigt. In der Nacht zuvor, so hatte er erfahren, sei es zu Ausschreitungen gekommen. "Es gab da einige Gewalttätigkeiten. Dazu lasse ich mir gleich den Bericht der Polizei kommen." tom 23.08.2008 - Freies Wort
Gesellschaft Statt Nachtruhe Halli Galli bis 3 Uhr früh Im Wolkenrasen geraten Anwohner und Jugendliche schwer aneinander / Stadt erwägt Alkoholverbot in Grünanlagen Von Redaktionsmitglied Ully Günther Sonneberg - 10.30 Uhr im Wolkenrasen. Milder Morgen eines ganz normalen Wochentags, an dem Sonnebergs Kampftrinkergilde schon früh zu gehobener Form aufläuft. Zehn Mann - Junge, Alte, Mittlere - haben sich bereits versammelt hinter der berüchtigten Sandsteinmauer an der Kreuzung Bert-Brecht-Straße. "Klagemauer" wird das gute Stück im Fachjargon genannt. Alle lümmeln hinterm Mauerrechteck, das nicht nur die Bierkästen so angenehm vor unerwünschten Blicken zu schützen vermag, sondern auch die freundliche Höhe einer Freiluftbar besitzt: Immer in Griffweite lässt sich die Bierflasche so wunderbar platzieren. 10.30 Uhr also, ein milder Augustmorgen. Der tagaktive Teil der Gerstensaftfreunde hat seine Schicht begonnen. Zehn muntere Bierflaschen sind ent-stöpselt. Durch durstige Kehlen rinnt der Stoff aus dem die Träume sind. Und häufiger noch die Alpträume. Besonders jener Anwohner im Wolkenrasen, die nächtens gerne in ihren Betten liegen und schlafen würden. Es gibt schwer Zoff gerade. Wenn die tagaktive Gerstensaftfraktion die Leber längst befriedet hat, startet nämlich der Einsatz nachtaktiven Volkes, die nächste Promille-Schicht gewissermaßen. Vor allem der jüngere Partyfreund versammelt sich derzeit gern am Birkenwäldchen hinter der Erich-Weinert-Straße. Schöne breite Stufen laden dort in lauen Sommernächten zum Verweilen. Das freundliche Buschwerk rundum wird von Pärchen gern genutzt, um nicht jugendfreie Tätigkeiten auszuüben. Auf dem Teerbelag vor den Stufen zersplittern darüberhinaus die Bierflaschen gar prächtig. Leider wird dieses hocherfreuliche Geräusch des öfteren übertönt von den Bässen eines mächtigen Subwoofers, dessen Beats so effektvoll von den Fassaden der Wohnblocks widerhallen, dass man meinen könnte, im Grand Canyon sei Megaparty. Voriger Woche Dienstag also ging über solch nächtlichem Treiben ganz offenbar das Nervenkostüm eines 48-jährigen Anwohners in Fetzen. Der Polizeibericht sagt aus, der Mann habe gegen 22.45 Uhr zu einer - vorher selbstverständlich geleerten - Bierflasche gegriffen und diese von seiner Wohnung aus mit mächtigem Wurf einem 17-jährigen Birkenwäldchenbesucher ins Kreuz geschleudert. "Selbstjustiz" nennt sich das. ------ Stufe eins derEskalationsskala ------ "Selbstjustiz" ist verboten. Gegen den 48-Jährigen, der auf so vehemente Weise seine Nachtruhe verteidigte, ermittelt nun die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Im übrigen ist die Treffgenauigkeit des Mannes beeindruckend, wenn man einmal veranschlagt, dass sein Blutalkoholwert zum Tatzeitpunkt bei 1,5 Promille lag. Der Wurf war die erste Stufe auf der nach oben offenen Eskalationsskala. Stufe zwei folgte von Montag auf Dienstag dieser Woche. Mehrere Anwohner lieferten sich aus dem Schutz ihrer Wohnstätten heraus offenbar erbitterte Wortgefechte mit den versammelten Jugendlichen, woraufhin diese sich dermaßen getroffen gefühlt haben müssen, dass sie zu Flaschen oder Steinen griffen, welche sie Richtung Fassade und Balkon feuerten. Die Angelegenheit sei "eskaliert", berichtet Juliane Beyrodt. Sie ist bei der Wohnungsbau GmbH für die Mieterbetreuung zuständig. Die Jugendlichen, sagt sie, hätten das Birkenwäldchen auserkoren, um mächtige Gelage zu feiern. Spätestens seit Dienstag gäbe es massive Beschwerden der Mieter. Die Wohnbau hat nun Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Andreas Barnikol, Sonnebergs Polizeichef, berichtet, durchschnittlich ein- bis zwei Mal pro Woche müsste eine Streife ausrücken Richtung Birkenwäldchen. Am Dienstag hätten die Jugendlichen Anwohnern Schläge angedroht und Flaschen geworfen. Ihm lägen Anzeigen wegen Beleidigung und Sachbeschädigung vor. "Zehn bis fünfzehn Mal in den letzten drei Monaten", so oft habe er nicht geschlafen, erzählt vor Ort ein Anwohner. Manchmal sei über Tage nahezu Friedhofsruhe in der Erich-Weinert-Straße. "Dann wieder "fliegen die Flaschen. Da dröhnt ein Subwoofer. Da pfeift ein hochgezüchtetes Motorrad durch die Kante. Da ist Schreierei, die immer lauter wird. Manchmal gehen die Letzten um 3 Uhr früh und die Ersten kommen um 5 Uhr wieder." Der Mann wohnt geschätzte 60 oder 70 Meter vom unmittelbaren Ort des Geschehens und findet doch keine Nachtruhe. Viele wohnen viel näher an den Stufen vorm Birkenwäldchen. Er wüsste gern, sagt der Anwohner, wer die Bierflasche abgefeuert hat. Er würde dem Mann, "der ja leider auch betrunken war", mal auf die Schulter klopfen. Wenigstens einer habe sich endlich getraut, was zu unternehmen. Hinter solchen Sätzen kann man spüren, wie dünn das Nervenkostüm sein muss. Man ahnt: Es braucht nicht mehr viel, bis die Lage eskaliert. Es ist kein Spaß mehr, was dort am Birkenwäldchen passiert, und die Scherben, die überall ins Gras getreten sind, zeugen davon. Eigentlich sollten hier auch kleine Kinder spielen können. 10.30 Uhr also im Wolkenrasen. Ein lauer Vormittag. Im Supermarkt gibt es Freiberger, Sachsengold, Saalfelder... Dutzende Biersorten sind aufgereiht. Für jeden Geschmack steht ein Tropfen bereit, und an der Kasse zahlt ein weißhaariger Herr. Der Rentner ist zu Scherzen aufgelegt. Fröhliche Äuglein strahlen aus einem rosigen, sehr frisch rasierten Gesicht. "Die Wischanlage muss aufgefüllt werden und ein bisschen Mundspray dazu", spricht der Rentner, während er im Einkaufsbeutelchen den Goldbrand, den Bauernhaus-Korn, den Wermut verstaut, dreimal 0,7 Liter. Noch ein schmächtiger Doppel-Weizenkorn für unterwegs dazu, der dem Brusttäschchen seines Polo-Shirts sichtlich zu schaffen macht. Außerdem hat der fröhliche Herr die Bild der Frau erworben, vermutlich für die Gemahlin. Die Zeitschrift titelt diesmal mit Soja-Diät. Soja-Diät soll schlank machen. Soja-Diät und Sachsengold und Weizenkorn. So sehen sie aus, die Ingredienzen unserer Zivilisation an diesem lauen Augustmorgen im Wolkenrasen. "Die öffentliche Trinkerei wird zum gesellschaftlichen Problem in ganz Deutschland", urteilt Sonnebergs Ordnungsamtsleiter Gerd Wollheim. Deutschland säuft. Deutschland säuft zunehmend im Jugendalter. Deutschland säuft zunehmend exzessiv. Es gäbe immer mehr Grüppchen, die sich irgendwo träfen zum öffentlichen Gelage, sagt Wollheim. Und es kommt immer öfter zu dem Punkt, an dem die Lage eskaliert. Zum Beispiel in Ilmenau. Vor Wochenfrist warf dort ein 27-jähriges Pärchen einen gelben Sack auf die Straße, was ein 21-jähriger Anwohner zum Anlass nahm, mit einem Baseballschläger über die beiden herzufallen. "Der Täter und die Opfer waren betrunken", meldete die Polizei. Seit Jahren häufen sich in Ilmenau die Beschwerden von Bürgern über trinkende Jugendliche auf öffentlichen Plätzen. Nachdem ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit nicht möglich ist in Deutschland, hat Ilmenau jetzt auf etlichen seiner Plätze den öffentlichen Alkoholkonsum untersagt. Ähnliches erwägt auch Sonneberg, nachdem nicht nur am Birkenwäldchen, sondern auch im Stadtpark immer wieder Saufgelage stattfänden, sagt Gerd Wollheim. In die Grünanlagensatzung der Stadt solle deshalb ein Alkoholverbot eingefügt werden. Ob es hilft, ist mehr als zweifelhaft. Im letzten Sommer ging das Ordnungsamt bereits mit einer Videoüberwachung aus Autos heraus und folgenden Ordnungsstrafen gegen die Partygänger vor. Das führte zur Ruhe an besonders exponierten Stellen, sorgte aber gleichzeitig dafür, dass sich die Orte des Geschehens verlagerten. Das Grundproblem, die öffentliche Trinkerei verbunden mit Ruhestörung, Verschmutzung, manchmal Randalen, blieb dennoch erhalten. "Wir haben es", sagt Gerd Wollheim, "mit einem gesellschaftlichen Problem zu tun." In Deutschland sind die Lebensumstände und Aussichten für viele so, dass das Land säuft, bedeutet das wohl übersetzt. ------ Ein eingezäuntes Land? ------ Deutschland säuft gern in den Sommerferien, wenn keine Schule ist. Es säuft weitgehend unkontrolliert, denn weder die Ordnungsämter noch die Polizei sind mit hinreichend Personal ausgestattet, so dass flächendeckende Kontrollen möglich würden. Wenn auf Grund von Beschwerden der Anwohner eine Streife anrückt, spricht sie in der Regel Platzverweise aus. Die Jugendlichen kommen dann entweder später wieder oder suchen sich einen anderen Platz. Bliebe also, um die Umtriebe zumindest im Wolkenrasen zu verhindern, noch die Zwickauer Lösung. Wie dort, könne auch er als letzte Option die Wohnblocks samt Birkenwäldchen einzäunen lassen, spricht Peter Soyer, der Geschäftsführer der Wohnungsbau GmbH. Aber das will er auf keinen Fall. Was wäre das dann für ein Wohnumfeld? Was wäre das dann für ein Land? |
![]() ![]() |
/// Unterstützt die Antifaschistischen Gruppen in Südthüringen! /// antifa-sth@riseup.net /// agst.afaction.info /// |