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Katzhütte: Behörden versuchten Aktivisten abzuschieben / Gericht verbietet br> Eintragsdatum: 2008-05-22 — Quelle: The Voice Der Staatsterror gegen die Menschenrechtsaktivist_innen aus Katzhütte geht weiter. Nachdem der Sprecher der Flüchtlinge Mohammed Sbaih nach Eisenach zwangsumverteilt wurde, versuchten die Thüringer Behörden nun den Mann aus Palästina nach Jordanien abzuschieben, um den anhaltenden Protest der Flüchtlinge zu brechen. Doch das Meininger Verwaltungsgericht verbot die Abschiebung. Wir dokumentieren zwei Pressemitteilungen von Flüchtlingsinitativen. Pressemitteilung zur Abschiebeandrohung vom 19.05.08
Hamburg, 19.05.2008
Presse zu Abschiebeankündigung gegen Sprecher der Flüchtlinge von Katzhütte
*Landesverwaltungsamt Thüringen will den Protest der Flüchtlinge des Barackenlagers Katzhütte/Thüringen mit Abschiebung brechen*
*Mohammed Sbaih aus Palästina, Sprecher der Flüchtlinge aus Katzhütte, soll am Mittwoch nach Jordanien abgeschoben werden *
Der Protest der Flüchtlinge aus Katzhütte für die Schließung des abgelegenen und maroden Barackenlagers treibt Thüringer Behörden zu blindwütigen Bestrafungsaktionen. Insbesondere auf Mohammed Sbaih, der das Anliegen der Flüchtlinge in der Öffentlichkeit vertreten hat und der von den protestierenden Flüchtlinge als Sprecher benannt wurde, hat es die zuständigen Behörden abgesehen. Das Landratsamt Saalfeld versucht, die katastrophalen Bedingungen im Barackenlager Katzhütte herunterzuspielen, kann aber nicht leugnen kann, daß es wissentlich die Menschen dort darunter auch Kinder in von Schwarzschimmel befallenen Zimmern hat wohnen lassen.
Mittlerweile wird die Strategie der Behörden auf den Protest der betroffenen Flüchtlinge deutlich. Während der aufmerksam gewordenen Öffentlichkeit kleine Versäumnisse eingestanden werden und zur Beruhigung sinnloses oberflächliche Renovierungen begonnen werden, werden die Flüchtlinge, die an der einzig sinnvollen Lösung nämlich der Schließung des Barackenlagers festhalten, massiv bedroht.
Die Behörden versuchen jetzt Mohammed Sbaih abzuschieben, im Glauben alle anderen Flüchtlinge damit zum Schweigen zu bringen.
Dazu bedient sich das Thüringer Landesverwaltungsamt unseres Erachtens nach illegaler Methoden.
Als der Protest der Flüchtlinge vor einigen Wochen begann, weil die Zustände nicht mehr aushaltbar waren und insbesondere die Kinder ständig krank sind, sagte die Ausländerbehörde Herrn Sbaih, daß er, statt an der Schließung festzuhalten, einen Umverteilungsantrag für sich stellen könnte und wenn ihm es hier nicht passe, dann könne er ja nach Palästina zurückkehren. Als die Proteste weiter gingen, wurden Herr Sbaih und Herr Sajren am 06. Mai morgens unter Androhung von Gewalt durch Polizei und Behördenmitarbeitern zwangsweise nach Eisennach/Nordthüringen bzw. nach Greiz/Südthüringen gebracht. Proteste gegen diese Bestrafungsmaßnahme wurden ignoriert. Herr Sbaih wurde als Unruhestifter und als jemand von dem eine "negative Wirkung" ausgeht diffamiert. Ein Rechtsanwalt stellte gegen die Behörde Strafanzeige wegen der krankmachenden Unterbringung und auch wegen der Zwangsmaßnahme gegen Herrn Sbaih.
Alle bisherigen Methoden der Einschüchterung brachten den Protest nicht zum Schweigen. Heute wurde Herrn Sbaih die Abschiebung angekündigt. Herr Sbaih soll am Mittwoch den 21.05. um 14°° Uhr von Frankfurt am Main nach Amman/Jordanien abgeschoben werden. Den Brief der Behörde an Herrn Sbaih, der diese Information enthält, wurde ihm erst auf seine Forderung hin vorgelegt. Obwohl der Brief an Herrn Sbaih adressiert ist, wollte die Behörde ihm den Brief wieder wegnehmen. Herr Sbaih gab den Brief nicht zurück und die Behörde behielt unerlaubter Weise seine Duldung.
Heißt es in dem Brief: "Ihre Abschiebung nach Palästina (Westjordanland) am 21.05.2008"
wird schnell klar, daß die Behörden eine Abschiebung nach Jordanien planen. Nach dem Abschiebeflug nach Amman/Jordanien soll Herr Sbaih laut Behörde dort ein Einreise/Durchreisevisum beantragen und bezahlen. Dann soll er ein Taxi nehmen und an die Grenze fahren. Dort soll er ein Einreisevisum für das Westjordanland stellen und dann über die König-Hussein-Brücke in das besetzte Westjordanland spazieren.
Herr Sbaih wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, daß, wenn er nicht freiwillig folge leiste, polizeilicher zwang angewendet wird. Außerdem können die jordanischen Behörden, falls er nicht entsprechend mitwirke ihn festnehmen.
Es ist ein Skandal, daß das Thüringer Landesverwaltungsamt die Abschiebung in ein Nachbarland des Herkunftlandes plant, welches in keinster Weise für Herrn Sbaih zuständig ist. Es besteht sogar die große Gefahr (die Behörde weist selber daraufhin), daß Herr Sbaih festgenommen wird. In Jordanien leben palästinensische Flüchtlinge unter sehr
schweren Bedingungen. Das andere kaum lösbare Problem ist, daß eine Einreise ins Westjordanland/Palästina nur über die israelische Besatzungsbehörde läuft, was das Vorhaben des Thüringer Landesverwaltungsamt doppelt absurd erscheinen läßt.
Unser Auffassung nach ist die geplante Abschiebung eindeutig rechtswidrig.
Das Rechtsanwaltsbüro Nerlinger/Töpfer in Hamburg hat einen Eilantrag gegen die Abschiebeankündigung beim Verwaltungsgericht Meiningen eingereicht.
Eine Entscheidung wird für morgen erwartet.
Wir protestieren scharf gegen das Vorgehen der Thüringer Behörden gegen Herrn Sbaih. Es ist eine Schande, daß Behörden in Deutschland die legitimen Forderungen nach menschenwürdiger Unterbringung mit Repression und Abschiebung beantworten wollen.
Besonders perfide ist auch, daß die Landrätin Marion Philipp (SPD) versucht, der Flüchtlingsselbstorganisation The VOICE Refugee Forum die Schuld für das zu geben, was das Landratsamt selbst den Flüchtlingen in Katzhütte antut. >Die "selbsternannten Flüchtlingsvertreter" trügen ihre bundesweit laufende Kampagne gegen die Asylgesetzgebung auf dem Rücken der Verfolgten" aus, die eigentlich nichts als in Unterkünften wie in Katzhütte "nun endlich zur Ruhe" zukommen.(jw, 09.05.08)
Die Landrätin ist verantwortlich, daß Menschen jahrelang isoliert in schimmligen Baracken hausen und daß der nach langer Leidenszeit enstehende Protest mit Drohung, Repression und Abschiebung beantwortet wird. Die interessierte Öffentlichkeit, die mittlerweile über Deutschland hinausgeht, schaut mit Verwunderung und Abscheu auf solche Entwicklungen in Katzhütte und Saalfeld/Rudolstadt.
Das bundesweite Netzwerk der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen ruft alle Organisationen und Menschen auf, Solidarität mit Mohammed Sbaih und den Flüchtlingen in Katzhütte zu zeigen.
Wir fordern die thüringischen Behörden auf, die Abschiebeplanung sofort zu stoppen und endlich die unwürdigen Barackenlager Katzhütte zu schließen.
Quelle: http://thevoiceforum.org/node/821
Pressemitteilung zum Gerichtsentscheid zur Abschiebung
Hamburg, 20.05.2008
Gericht untersagt die Abschiebung des Flüchtlingssprechers Mohammed Sbaih
Gefahr ist nicht vorbei
Heute um 15°° Uhr hat das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Eilentscheid den Antrag auf Aussetzung der Abschiebung positiv entschieden.
"Dem Antragsgegner wird untersagt, die für den 21.05.2008 angekündigte Abschiebung des Antragstellers durchzuführen"
Rechtsanwalt Mark Nerlinger hatte sowohl formal rechtliche Gründe wie inhaltliche Gründe vorgetragen. Das Gericht traf seine vorläufige Entscheidung aufgrund der formal rechtlichen Verstöße der Behörden wie Art und Weise der Ankündigung der Abschiebung, Einziehung der gültigen Duldung etc. Über die inhaltlichen Gründe aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Abschiebehindernisse hat das Gericht in seinem Urteil nicht entschieden, was aufgrund der Kürze der Zeit schwierig zu prüfen gewesen wäre. Die Ausländerbehörde macht dazu keine konkreten Angaben, spricht von einem "Verbindungsmann in Ramallha", nennt die Öffnungszeiten des israelischen Checkpoints auf der König-Hussein-Brücke und betont Geld für die Visa und Einreiseanträge Herrn Sbaih mitzugeben. Die Vorhalte des Rechtsanwalts über die Gefahren und Risiken des Reisewegs, nicht vorhandene Visadokumente, die Gefahren der Festnahme durch jordanische Behörden, das nicht einschätzbare Verhalten der israelischen Seite, vergleicht die Ausländerbehörde Eisennach mit "Erzählungen aus 1001 Nacht" ohne selbst konkrete Angaben zu den Vorhalten zu machen.
Daß die Ausländerbehörde die katastrophale Situation der Palästinenser , verursacht durch die israelische Besatzung, in die Nähe von Märchen rückt, zeugt entweder von völliger Unwissenheit oder enormer Arroganz.
Die Gefahr der erneuten Abschiebung besteht weiter. Es muß mit neuen Versuchen gerechnet werden. Insbesondere da sich gezeigt hat daß einige Behörden in Thüringen, wenn sie zu Recht in die Kritik geraten, ihre Haltung nicht korrigieren, sondern aggressiv gegen die FlüchtlingsaktivistInnen des Barackenlagers Katzhütte vorgehen.
Wir danken allen, die nach der Abschiebeankündigung mit öffentlichen Stellungnahmen ihren Protest ausgedrückt haben. Wir bitten alle aufmerksam zu bleiben und den Fall weiter zu verfolgen. Demonstration für die Schließung des Baracklenlagers Katzhütte Donnerstag, 05.06.2008, Saalfeld/Rudolstadt
für Karawane-Hamburg
Ralf S. Lourenco
Quelle: http://www.thecaravan.org/node/1569
Presse:
OTZ - 20.05.08
Zum Schweigen bringen durch Abschieben
Doch ehemaliger Katzhütter Asylheimbewohner darf erst einmal weiter bleiben
Von OTZ-Redakteurin Ute Häfner
Der Palästinenser Mohammed Sbaih (40), ehemaliger Bewohner des Asylbewerberheimes in Katzhütte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, sollte heute abgeschoben werden. Das Landesverwaltungsamt als Zentrale Abschiebestelle des Freistaates hatte die Möglichkeit der Abschiebung für rechtens befunden. Heute, 14 Uhr, sollte Sbaih per Flieger von Frankfurt/M. nach Amman in Jordanien gebracht werden.
Gegen die Abschiebeankündigung hatte ein Hamburger Anwaltsbüro einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Meiningen eingereicht, dem das Gericht gestern Nachmittag stattgab und als Begründung Formfehler angab. Womit die Abschiebung zwar aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sei, wie das Landesverwaltungsamt mitteilte.
Sbaih erlangte als Sprecher der in Katzhütte lebenden Flüchtlinge eine gewisse Bekanntheit, weil er die Zustände in der Asylbewerberunterkunft des Landkreises öffentlich machte (OTZ berichtete mehrfach). Mit Hilfe eines Anwaltes forderte er für sich eine zentrale Unterbringung in Saalfeld. Verlegt wurde er am 6. Mai von Katzhütte nach Eisenach. Mehrere Jahre lebt der alleinstehende Mann schon in Deutschland. Sein Asylantrag war am 2. Juni 2007 abgelehnt worden, sein Aufenthalt war seither geduldet worden, so das Landesverwaltungsamt. Wiederholt hätte sich Sbaih zur Abschiebung bereit erklärt, sein Einverständnis dann aber jeweils kurzfristig zurückgezogen.
Das Netzwerk "The Voice", das sich für die Heimschließung in Katzhütte einsetzt, sieht in der geplanten Abschiebung eine Bestrafung Sbaihs. Indem die Behörden versuchten, ihn abzuschieben, glaubten sie, andere Flüchtlinge zum Schweigen zu bringen, so "The Voice".
21.05.08 - Junge Welt
Wer aufmuckt, soll rausfliegen
Sprecher der Asylbewerber aus dem thüringischen Katzhütte soll nach Jordanien abgeschoben werden
Von Henning von Stoltzenberg
Die Maßnahmen, zu denen die Behörden in Thüringen derzeit greifen, illustrieren trefflich, warum Flüchtlinge in Deutschland so selten gegen ihre Diskriminierung aufbegehren. Sie müssen mit dem Schlimmsten rechnen.
Trotzdem fordern die Bewohner des Asylbewerberheims im thüringischen Katzhütte nun schon seit Anfang März dessen Schließung und ihre dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Sie haben die miserablen Lebensbedingungen in der Unterkunft und die Willkür der Heimleitung angeprangert. Nachdem das Landratsamt zunächst nur die Sanierung verschimmelter Bungalows in dem früheren Ferienlager angekündigt hatte, bot es dann doch einem Teil der ursprünglich 87 Bewohner - vorrangig Familien mit Kindern - städtische Wohnungen an. 16 von ihnen sind inzwischen umgezogen (siehe u.a. jW vom 13.5.) Gleichzeitig wurden die beiden Sprecher der Heimbewohner, Mohamed Sbaih und Mustafa Sajren, mit Hilfe von Polizeibeamten zwangsweise in andere Sammelunterkünfte umgesiedelt.
Jetzt droht Mohamed Sbaih unmittelbar die Abschiebung. Die zuständige Ausländerbehörde in Eisenach teilte ihm am Montag abend mit, er habe sich bereits am heutigen Mittwoch um 14 Uhr am Flughafen Frankfurt/Main einzufinden, um in die jordanische Hauptstadt Amman abgeschoben zu werden. Dort soll sich der gebürtige Palästinenser dann nach Ansicht der Behörden selbst Durch- und Einreisevisa besorgen und auf eigene Rechnung ins israelisch besetzte Westjordanland einreisen.
Für den Hamburger Rechtsanwalt Mark Nerlinger ist diese Vorgehensweise eine Farce. Es sei schon sehr ungewöhnlich, daß eine solche Entscheidung getroffen werde, ohne daß dem seit April mandatierten Rechtsbeistand überhaupt Akteneinsicht ermöglicht werde, sagte er gegenüber jW. Auch sei es nach dem Ausländergesetz vorgeschrieben, eine Abschiebung mindestes eine Woche vorher anzukündigen. Und einen Flüchtling in ein anderes Land abzuschieben, von dem aus er sich selbst um die Weiterreise kümmern solle, sei ohne Zweifel rechtswidrig. Die Ausländerbehörde wisse, daß seinem Mandanten Verhöre und eine Festnahme drohen. Ohnehin werden zurückkehrende Palästinenser meist nicht ins Westjordanland gelassen. Genau deshalb gibt es einen vorläufigen Abschiebestopp in das von Israel besetzte Gebiet.
Nerlinger hat am Dienstag beim Verwaltungsgericht Meiningen einen Eilantrag gegen die Abschiebeankündigung eingereicht und die Aussetzung der Abschiebung gefordert, eine Entscheidung steht noch aus. Die "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" und die Flüchtlingsorganisation The Voice rufen zur Unterstützung Sbaihs auf.
Infos: thecaravan.org
Quelle: http://www.jungewelt.de/2008/05-21/053.php
21.05.08 - TLZ
Thueringen
Sprecher von Flüchtlingen soll abgeschoben werden
Katzhütte/Weimar (dpa/th) - Nach Protesten im Asylbewerberheim Katzhütte soll der Sprecher der Flüchtlinge, Mohammed Sbaih, nun nach Palästina abgeschoben werden. Er sei in Deutschland nur geduldet und sein Aufenthalt befristet, sagte der Sprecher des Landesverwaltungsamtes, Adalbert Alexy, am Dienstag in Weimar. Die Abschiebung sei ein "normales ausländerrechtliches Verfahren" und habe nichts mit den Protesten gegen miserable Wohnbedingungen in Katzhütte (Kreis Saalfeld-Rudolstadt) zu tun. Der Flüchtlingsverband The Voice Refugee Forum nannte die für Mittwoch geplante Abschiebung dagegen "eindeutig rechtswidrig". Sbaih wohnt derzeit in Eisenach.
20.05.08 - MDR
Streit um Asylbewerberheim Katzhütte
Flüchtlings-Sprecher soll abgeschoben werden
Der bisherige Sprecher der protestierenden Flüchtlinge aus dem Asylbewerberheim in Katzhütte, Mohammed Sbaih, soll via Jordanien in die Palästinensergebiete abgeschoben werden. Das hat das Landesverwaltungsamt in Weimar entschieden.
Abschiebung mit Eilantrag vorest gestoppt
Behördensprecher Adalbert Alexy sagte MDR 1 RADIO THÜRINGEN, der Mann sei in Deutschland nur geduldet, deshalb sei sein Aufenthalt befristet. Die Abschiebung sei ein "normales ausländerrechtliches Verfahren". Das Verfahren habe nichts mit den Protesten der Flüchtlinge gegen die Unterbringung zu tun. Inzwischen wurde die geplante Abschiebung vorerst gestoppt. Ein Hamburger Anwalt hatte beim Verwaltungsgericht Meiningen einen entsprechenden Eilantrag eingereicht. In dem Antrag verwies der Anwalt darauf, dass Sbaih bis Anfang August in Deutschland geduldet sei und er auf Grund der kurzfristigen Ankündigung seiner Abschiebung keine Möglichkeit habe, sich darauf einzustellen und persönliche Dinge zu organisieren. Die Abschiebung soll dem Palästinenser erst am Montag mitgeteilt worden sein.
Die Landessprecherin der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, forderte die Landesregierung auf, eine Abschiebung Mohammed Sbaihs zu verhindern. Außerdem verlangte sie vom Landesverwaltungsamt, die Entscheidung umgehend zurückzunehmen "Die Vorgehensweise der zuständigen Behörden schreit förmlich zum Himmel." Astrid Rothe-Beinlich Landessprecherin Bündnis 90/Die Grünen
Asylbewerber protestieren seit Monaten
In Katzhütte im Kreis Saalfeld-Rudolstadt protestieren Asylbewerber seit Monaten gegen schlechte Wohnbedingungen. Sie werfen dem Landkreis unter anderem vor, in verschimmelten Bungalows wohnen zu müssen, obwohl in Saalfeld mehr als 100 Wohnungen frei seien. Die Asylbewerber fordern, unterstützt von Verbänden wie den Thüringer Flüchtlingsrat, die Schließung des Heims. Der Landkreis lehnt die Foderungen ab und erklärt, dass nötige Sanierungsarbeiten gerade durch die Proteste der Heimbewohner behindert worden seien. In den Bungalows aus DDR-Zeiten leben derzeit rund 90 Flüchtlinge aus Ländern wie Aserbaidschan, Irak und Armenien.
Weitere Infos, Pressemitteilungen, etc. auf: http://thevoiceforum.org/node/821
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