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![]() Für aktuelle News checkt bitte unseren neuen Blog!30000 Menschen reichen Verfassungsbeschwerde gg Überwachungsgesetze einbr>Eintragsdatum: 2008-01-01 — Quelle: AK Vorratsdatenspeicherung Nachdem das Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Protokollierung aller Telekommunikationsdaten auf Vorrat, verdachtslos bei allen Bürger_innen, ohne Probleme alle Hürden der deutschen Gesetzgebung genommen hat, reichten nun ca. 30.000 Betroffene (und betroffen sind eigentlich alle) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Wir dokumentieren eine Meldung des AK Vorratsdatenspeicherung und zeigen auf wie ihr euch vor dem Überwachungsstaat noch schützen könnt. Die neuen Überwachungsgesetze treten ab dem 01.01.2008 in Kraft und betreffen uns alle. Im folgenden Beitrag des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung könnt ihr die Bemühungen nachlesen, die engagierte Bürgerrechtler_innen anstrengen, um das Überwachungsgesetz doch noch zu kippen. Außerdem erhaltet ihr hier wichtige Infos, wie ihr eure Privatsphäre vor dem Überwachungsstaat Deutschland schützen könnt.
Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (31.12.2007)
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation". Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ("Vorratsdatenspeicherung") im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse "massive Kommunikationsstörungen" in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe "die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens" verloren. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude, den Steuerberater Heinz Raschdorf und den Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist. Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern. Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen: 1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen. 2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal. 3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4]. Quellen [1] Die Beschwerdeschrift im Internet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_ Vorratsdatenspeicherung.pdf [2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-07.pdf auf Seite 15. [3] Datenfrei kommunizieren: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/ [4] CD "Freiheit statt Angst": http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/ Über uns Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet Ansprechpartner für Presseanfragen Am 6. November 2007 fand im Rahmen des bundesweiten Aufrufes auch eine Spontankundgebung gegen die neuen Überwachungsgesetze in Suhl statt. Unsere Position findet ihr auf dem Flyer in unserem Bericht --> LINK Ob das Gesetz noch zu kippen ist und ob die in Zukunft folgenden Vorstöße gegen die verbliebene Freiheit und Selbstbestimmung entsprechend zurückgewiesen werden können, hängt wesentlich vom öffentlichen Druck ab. Werdet aktiv gegen Überwachungs- und Polizeistaat, gegen faschistische Tendenzen und organisierte Neonazis, gegen alles was uns am Leben hindert! Organisiert den antifaschistischen Widerstand! |
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