§129 und die IG-Metallgewerkschafterin

Am 1.Mai 2007 beteiligte sich die Gewerkschafterin der IG Metall Dorothee Wolf an einer Blockade. An diesem
Tag wollten über 1300 Nazis durch Erfurt marschieren. Durch vielfältigen Widerstand konnte dies vergindert werden.
Die Blockade auf der Kreuzung "Kaffetrichter" verlief friedlich und nicht konfrontativ. Dorothee Wolf
bemühte sich um die Anmeldung einer Spontankundgebung auf besagter Kreuzung und gab deshalb ihre persönlichen
Daten der Polizei und Vertretern des Ordnungsamtes an.
Am 11.07.07 erstattete der NPD-Funktionär Frank Schwerdt Anzeige gegen mehrere Gewerkschafter_Innen, u.a.
Dorothee Wolf. Angezeigt hatte Schwerdt: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung,
Landfriedensbruch und Vereitelung einer Versammlung. Alles weist darauf hin, dass die persönlichen Daten der
Gewerkschafterin von Ordnungsamt und/oder Polizei an Nazis wie Schwerdt weitergegeben wurden. Dabei gibt die
Anzeige wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung", also der §129, den Sicherheitsorganen dieses Staates
weitestgehende Befugnisse, in der Privatsphäre von Menschen herumzuschnüffeln ("Schnüffelparagraf"). Ähnlich
wie Herrn Schwerdts zahlreiche Anzeigen führt die Anwendung des §129 selten zu Verurteilungen (ca. 5%). Der
"Schnüffelparagraf" gibt jedoch Polizei und Staatsanwaltschaft ein Tischleindeckdich in die Hand, die linke
Szene zu durchleuchten
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminelle_Vereinigung.
Genau so unerfolgreich wird auch die Anzeige gegen Dorothee Wolf fallen gelassen werden. Was bleibt, ist der
schale Geschmack von Gekungel zwischen Nazis und Sicherheitsapparat. Einmal mehr zeigt der Vorgang, dass
Daten von Antifaschist_Innen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ordnungsamt an die Nazis gehen.
Deshalb: WEG MIT DEN SCHNÜFFELPARAGRAFEN §129/129a! GEGEN ZUSAMMENARBEIT VON REPRESSIONSORGANEN UND
NAZIS!
http://ggr.blogsport.de/2008/02/18/staatsanwaltschaft-erfurt-ermittelt- gegen-zwei-
gewerkschafterinnen/
[zurück zur Startseite]
|